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Experten-Antwort

Aufhebungsvertrag vor Beginn einer Reha

von Andrea01.02.2024 | 12:08
726 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe eine medizinische Rehabilitation beantragt, bekomme derzeit Krankengeld. mit meinem Arbeitgeber will ich einen Aufhebungsvertrag schließen, weil ich meinen bisherigen Job nicht mehr ausüben kann. Gibt es da ein Problem mit der Kostenübernahme für die Reha, weil ich dann ja in der Zeit in keinem Arbeitsverhältnis bin?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die medizinische Rehabilitation dient zur Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit und steht mit Ihrer aktuellen abhängige Beschäftigung nicht im Zusammenhang.  

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2 Antworten

gut überlegenam 01.02.2024 | 13:04
Die Reha dürfen Sie trotzdem antreten, auch wenn das Arbeitsverhältnis dann vielleicht nicht mehr besteht. Aber was ist das für ein Plan, den Sie da gerade haben? Aufhebungsvertrag, dann ist der Job tatsächlich weg. Und noch wissen Sie nicht, was die Reha ergibt... Sind Sie erwerbsgemindert oder nur teilweise oder doch gar nicht... Es werden auch diverse Möglichkeiten von der DRV geboten, durch LTA (berufliche Reha) Sie evtl. sogar im Betrieb aber mit einem anderen Arbeitsplatz zu belassen. Und während des Bezuges von Krankengeld 'kosten' Sie Ihren Arbeitgeber im Moment gar nichts, da sind Sie nur eine Nummer in der Mitarbeiterliste. Treffen Sie also keine voreiligen Entscheidungen, sondern lassen Sie sich auch über die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages ausführlich beraten (Fachanwalt/Sozialverband/Agentur für Arbeit). Stöbern Sie auch noch durch dieses Forum, da gibt es massig Beiträge, die diesen von Ihnen geplanten 'Wahnsinn' zu verhindern versuchen :-)
Bloß keine Aufhebungsvertrag oder gar Eigenkündigungam 01.02.2024 | 17:53
Bitte Finger weg von einer freiwilligen Beendigung Ihres Arbeitsverhätnisses! Dadurch handeln Sie sich potentiell eine Menge Nachteile ein bei Krankengeld, ALG1, eventuell bei einer Abfindung durch den Arbeitgeber, ggf. späterer Urlaubsabgeltung und auch und vor allem bei der Rentenversicherung (Wegfall von Rentenbeiträgen durch Wegfall von Krankengeld und Sperre beim ALG1). Lassen Sie sich wenigstens VORHER ausführlich beraten bei einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Meine Prognose: auch dort werden sie die Hände über dem Kopf zusammenschlagen ob Ihres Planes.
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