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Experten-Antwort

Aufhebungsvertrag während Bezug ALG1/ evtl. rückwirkender Beginn der EMR- werden Urlaubsabgeltung usw. dann mit ALG oder EM-Rente verrechnet?

von twitty17.08.2022 | 18:33
309 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, womit werden die Abgeltungen verrechnet wenn der EM-Leistungsfall vor dem Abschluss des Aufhebungsvertrages liegt und die EM-Rente entsprechend bewilligt wird, mit dem ALG1 nach Aussteuerung oder der vollen EM-Rente? mfG, twitty

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2022 | 09:12

Guten Morgen twitty,

wie von „Abschläge“ bereits erläutert, kommt es hier tatsächlich nicht auf den Leistungsfall an, sondern auf den Rentenbeginn. Dieser kann u. U. erheblich vom Leistungsfall abweichen. Erst wenn der Rentenbeginn und die bewillige Leistungsart feststehen, könnte man sehen, wer wann was von wem anzurechnen und abzurechnen hätte. Ganz grob geschildert würde aber bei Rentenfeststellung ggf. erstmal der evtl. zu berücksichtigende Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet (s. auch die Ausführung hierzu von „Abschläge“), anschließend sind ggf. bestehende Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger zu berücksichtigen.

Jetzt hier alle Eventualitäten abzuchecken und zu erläutern wäre zu umfangreich, daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich auch vorschlage, auf den Rentenbescheid zu warten.

1 Antworten

Abschlägeam 17.08.2022 | 22:55
Hallo Twitty, maßgeblich wäre hier nicht der Leistungsfall, sondern der (rückwirkende) Rentenbeginn. Und danach richtet sich dann, was mit wem verrechnet wird. Es kann hier nämlich auch zu Erstattungsansprüchen von KG und ALG kommen gemäß §§103 ff SGB X, nachzulesen z.B. hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Und es hängt dann auch davon ab, ob Sie tatsächlich eine volle EM-Rente bewilligt bekommen oder doch nur eine halbe. Einmalzahlungen, wie Urlaubabgeltung, Überstundenausgleich, Urlaubsgeld und ähnliches, aus einem Arbeitsverhältnis, das zu Rentenbeginn noch bestand, sind zu berücksichtigender Hinzuverdienst. Wie Hinzuverdienst 'grundsätzlich' bei einer EM-Rente berechnet wird, können Sie schon mal hier nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Insofern bleibt zunächst abzuwarten, was dann in Ihrem Fall tatsächlich beschieden wird. Alles Gute!
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