Guten Morgen twitty,
wie von „Abschläge“ bereits erläutert, kommt es hier tatsächlich nicht auf den Leistungsfall an, sondern auf den Rentenbeginn. Dieser kann u. U. erheblich vom Leistungsfall abweichen. Erst wenn der Rentenbeginn und die bewillige Leistungsart feststehen, könnte man sehen, wer wann was von wem anzurechnen und abzurechnen hätte. Ganz grob geschildert würde aber bei Rentenfeststellung ggf. erstmal der evtl. zu berücksichtigende Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet (s. auch die Ausführung hierzu von „Abschläge“), anschließend sind ggf. bestehende Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger zu berücksichtigen.
Jetzt hier alle Eventualitäten abzuchecken und zu erläutern wäre zu umfangreich, daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich auch vorschlage, auf den Rentenbescheid zu warten.
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