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Aufklärung

von Michael19.03.2009 | 12:52
1262 Ansichten
5 Antworten
Hallo was heißt in einem Rentenbescheid: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil Sie berufsunfähig sind.Wenn ich jetzt keine Arbeit finde,bekomme ich nach einer bestimmten Zeit volle Rente weil Arbeitsmarkt verschlossen ist,oder wie verhält sich das alles?Danke

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.03.2009 | 16:08

Hallo Michael,

wie von Heinerich bereits erläutert, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Dies ist ein besonderer Rentenanspruch für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Der Arbeitsmarkt spielt bei dieser Rente keine Rolle.

Alle jüngeren Versicherten erhalten eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur, wenn sie sämtliche möglichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich ausüben können. Auf den beruflichen Status und Werdegang kommt es bei ihnen nicht mehr an.

Da Sie nach den Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zwar berufsunfähig sind, aber andere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens sechs Stunden täglich ausüben können, erhalten Sie als anteiligen Ersatz Ihres Verdienstausfalles die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

4 Antworten

Heinericham 19.03.2009 | 12:58
Hallo Michael, bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit gibt es keine Verschlossenheit der Arbeitsmarktes. Bedründung: Bei dieser Rente wurde festgestellt, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zumindest voll leistungsfähig für leichte Arbeiten sind. Da Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausübern können und Sie vor dem 01.01.1961 geboren sind, wurde das Vorliegen von Berufsunfähigkeit überhaupt geprüft und in Ihrem Fall auch festgestellt.
Heinericham 19.03.2009 | 13:05
Nachtrag - es muss heißen, da sie vor dem 02.01.1961 geboren sind.
Chrisam 19.03.2009 | 13:01
Das ist eine Rente nach "altem" Recht. Nachzulesen in § 240 SGB VI. Sie sind vor dem 02.01.61 geboren und sind in dem ausgeübten und Verweisungsberuf nicht mehr erwerbsfähig. Eine volle EM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt gibt es dabei nicht.
Oder soam 19.03.2009 | 16:08
Teilweise EM wegen BU ist kein altes sondern geltendes Recht! Nur der Personenkreis welchen es noch betreffen kann ist eingeschränkt! BU/EU nach Altrecht (muss nur die Voraussetzungen des alten Rechtes erfüllen, kann aber heute noch eintreten!!!) gibt es nur bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen als Alternative zum Schwerbehindertenausweis für alle einschl. Jg. 1950!
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