Hallo Michael,
wie von Heinerich bereits erläutert, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Dies ist ein besonderer Rentenanspruch für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Der Arbeitsmarkt spielt bei dieser Rente keine Rolle.
Alle jüngeren Versicherten erhalten eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur, wenn sie sämtliche möglichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich ausüben können. Auf den beruflichen Status und Werdegang kommt es bei ihnen nicht mehr an.
Da Sie nach den Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zwar berufsunfähig sind, aber andere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens sechs Stunden täglich ausüben können, erhalten Sie als anteiligen Ersatz Ihres Verdienstausfalles die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
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