Guten Tag Enna,
die Gültigkeitsdauer von Bewilligungsbescheiden im Bereich Rehabilitation beträgt 6 Monate. Sofern die Rehabilitationsleistung nicht innerhalb der Frist angetreten wird, verliert der Bescheid grundsätzlich seine Wirkung. Das heißt aber auch, dass Verschiebungen des Aufnahmetermins möglich sind, solange die Aufnahme noch im Gültigkeitszeitraum erfolgen kann. Auch Verlängerungen der Kostenzusage sind grundsätzlich denkbar.
Im Bereich der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation entscheidet die Rehabilitationseinrichtung über Terminverschiebungen und unterrichtet die Rentenversicherung über das Ergebnis. Wenn die Aufnahme innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht ermöglicht werden kann, sollen sie die Einweisungsunterlagen an die DRV zurückgesendet werden. Die DRV würde dann prüfen, ob eine Umeinweisung in eine andere Rehabilitationsklinik möglich ist.
Es handelt sich hierbei aber immer um Einzelfallentscheidungen. Bitte treten Sie mit der Sachbearbeitung ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Kontakt und schildern dort Ihr Anliegen.
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