Hallo,
mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann der Erwerbsminderungsschutz nur dann aufrecht erhalten werden, wenn vor dem 01.01.1984 bereits für 60 Monate Beiträge gezahlt wurden und ab dem 01.01.1984 jeder Kalendermonat mit einem freiwilligen Beitrag bzw. mit einer anderen rentenrechtlichen Zeit belegt ist. Sollte auch nur eine Lücke vorhanden sein, ist die Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich.
Eine weitere Chance für die Aufrechterhaltung bzw. Aufbau des Erwerbsminderungsschutzes stellt die Aufnahme eines Minijobs dar. Sie sollten allerdings dabei auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Damit wird sichergestellt, dass 4,9 % von Ihrem Gehalt an den Rentenversicherungsträger abgeführt werden, was zur Entrichtung von vollwertigen Pflichtbeiträgen führt. Der Arbeitgeber zahlt 15 % pauschal. Eine Ausnahme ist allerdings, wenn Sie in einem Privathaushalt arbeiten. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber lediglich 5 % zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer hätte somit 14,9 % selbst zu übernehmen.