Hallo PeterK.1976,
bei einem Weiterzahlungsantrag für eine volle Erwerbsminderungsrente ändert sich -wenn weiterhin durchgehend volle Erwerbsminderung vorliegt- der Zeitpunkt, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist (Leistungsfall), nicht. Für die Beurteilung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist immer der Leistungsfall maßgeblich. Daher bleiben die Voraussetzungen auch bei einer Weiterzahlung weiterhin erfüllt, da sich der Leistungsfall nicht ändert. Weitere AU-Bescheinigungen sind also nicht erforderlich.
Nur wenn die Rente wegfallen würde und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt würde, wären ggf. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen neu zu prüfen. Deshalb sollten Sie sich bei Wegfall der Rente beraten lassen, wie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aufrecht erhalten werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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