Hallo Frau Nussmann,
mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist es Ihnen nicht möglich, den versicherungsrechtlichen Schutz für die Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten. Wie Berater geschrieben hat kann es eventuell möglich sein diesen Schutz mit einer Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug zu erhalten.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung um in einem persönlichen Beratungsgespräch zu klären, welche Möglichkeiten Sie konkret haben. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie hier auf der Homepage.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam
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