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Experten-Antwort

Aufstellung der erreichten Entgeltpunkte

von HansW04.12.2018 | 19:20
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Hallo Ich habe mir wieder einmal die Unterlagen zur Rentenauskunft angesehen, das Jahr 2020 kommt ja langsam näher. Dabei ist mir folgendes aufgefallen: In der Anlage "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" gibt es nur noch eine grobe Aufstellung - Punkte für Beitragszeiten - Punkte für beitragsfreie Zeiten - zusätzliche Punkte Die 3 Zahlen werden addiert, und ergeben die Summe aller Entgeltpunkte. Im Jahr 2012 erhielt ich einmal einen "Bescheid", keine "Auskunft". In diesen Unterlagen war eine konkrete Aufstellung der erreichten Entgeltpunkte. Man konnte als sehen, wie viel Punkte man im jeweiligen Jahr erreicht hat. Gibt es diese konkrete Aufstellung nicht mehr, bzw. wie kann man den aktuellen Stand einsehen? freundliche Grüße Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen HansW,

die Rentenversicherungsträger haben die bisher sehr umfangreichen Rentenbescheide und Rentenauskünfte kürzer gefasst. Man ist dazu übergegangen mehr zu erläutern statt vorzurechnen, um die Informationen für Laien verständlicher zu machen. Die ausführlichen Berechnungsanlagen werden daher nicht mehr übersandt, Sie können sie aber bei Bedarf jederzeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

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6 Antworten

W*lfgangam 04.12.2018 | 19:49
Hallo Hans, die Rentenbescheide wie auch die Rentenauskünfte sind ab 2018 von der DRV beschlossenermaßen erheblich ausgedünnt worden - die speziellen Berechnungsanlagen/die genaue Ermittlung/Berechnung der Entgeltpunkte, wird nicht mehr mitgesandt. Hat gute Gründe - die Allermeisten lesen das eh nicht, noch verstehen Sie es. Diese Anlagen werden aber auf Anforderung/komplette Rentenauskunft _mit_ allen Berechnungsanlagen' zugesandt. Suchen Sie dazu nicht vergeblich nach einen diesbezüglichen Hinweis in der Auskunft/geschweige denn im Rentenbescheid ...dieser (in meinen Augen erforderliche) Hinweis wurde auch eingespart, man denke nur an die exorbitanten Druckkosten/Toner für diesen Halbsatz ;-) Gruß w. PS: Trotzdem habe ich auch schon in 2018 erstelle Rentenauskünfte 'in aller Schönheit' vorgelegt bekommen/ohne spezielle Anforderung - was ich auch nicht verstehe/verstehe einer die DRV ;-)
chiam 04.12.2018 | 21:09
Alternativ: Versicherungsverlauf nehmen und selbst rechnen. Jedenfalls für die Beitragszeiten ist das nicht schwierig, höchstens etwas aufwendig; Entgelt des jeweiligen Jahres teilen durch das Durchschnittsentgelt, das findet man in https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1.html
W*lfgangam 04.12.2018 | 22:58
Logisch @chi, da wuppt man sich mal so eben durch 5-15 Seiten mit allen 'Enterhaken' der EP-Berechnung durch, um dann zum Tag X das beste Ergebnis vorausschauend zu ermitteln ...ganz easy - aktuelles Jahr ist natürlich einfach, nur ob das im Individualfall zielführend ist, wenn im Extremfall die Mindest-EP vor '92 hinten runter fallen und/oder ein besser/schlechterer Gesamtleistungswert für diverse Zeiten entscheidend ist ;-) Zu Ihren Gunsten: die Antwort ist - im Idealfall - korrekt :-) Die Frage des Beitragserstellers kann letztendlich keine eindeutige Antwort ergeben, die konkret SEIN Rentenkonto betrifft/Auswirkung auf alle Versicherungszeiten hat und damit den Rentenbetrag insgesamt betrifft. Gruß w.
chiam 04.12.2018 | 23:44
Wie sinnvolle die händische Berechnung ist, hängt auch vom Zweck ab – will man den Rentenbetrag exakt nachvollziehen, ist das wohl nicht das Richtige. Geht es aber darum, ein Gefühl zu entwickeln dafür, wieviel die einzelnen Jahre beitragen, kann es sogar besser sein. Zumindest für Leute, die mit Zahlen nicht auf Kriegsfuß stehen. :-)
Rentenuschiam 05.12.2018 | 05:48
Der "Bescheid" bezog sich aber mit großer Sicherheit auf die rentenrechtlichen Zeiten und nicht auf die Rentenhöhe. Ein so genannter "Feststellungsbescheid". MfG
Modi1969am 05.12.2018 | 06:03
Hallo, einfache Lösung des Problems: bei der DRV explizit eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen anfordern oder in der nächsten Beratungsstelle vorsprechen-dort druckt man Ihnen (sofern kein techn. Problem) die Auskunft mit Anlagen direkt aus und der Berater kann näherungsweise die Rente zum Wunsch-Rentenbeginn ausrechnen...
Deutsche Rentenversicherung
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