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Experten-Antwort

Aufstockung bzw. Ausgleichszahlungen bei Verdienstausfall

von Tobias f28.01.2015 | 23:17
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich hab mal eine frage. Ich hatte 2002 bei der Bundeswehr einen Unfall im wehrdienst wo mir das Kreuzband gerissen ist. Durch schlechter Behandlung im Krankenhaus hatte ich übelste Probleme. Jetzt hab ich 3 weitete Operationen hinter mir und laut Ärzte bräuchte ich ein neues knie, dafür bin ich aber viel zu jung . 30 grad und eine Mini Rente bekomme ich aber welche Möglichkeiten habe ich? War wegen dem Knie jetzt fast ein Jahr auf krankengeld angewiesen, kann man da nen Ausgleich fördern? Und wie wird die unfallrente berechnet da die mir recht niedrig vorkommt Danke für euere Hilfe Mfg Tobias f

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tobias f,

Wegen der Berechnung und der Höhe Ihrer Unfallrente wenden Sie sich bitte an den Träger Ihrer Unfallrente.

Ob eventuell im Rahmen des 119 SGB X, z.B. aufgrund medizinischer Behandlungsfehler ein eventueller Schadensersatzanspruch gegen Ihre behandelnde Ärzte besteht und dieser ggfs. für die hierdurch entstandene Beitragsdifferenz (z.B. durch niedrige Beiträge aufgrund des Krankengeldbezugs) auf den Rentenversicherungsträger übergegangen ist, kann an dieser Stelle nicht abschließend geklärt werden. Hierzu sollten sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden und um entsprechende Überprüfung bitten.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie den entsprechenden Ermittlungsbogen, R870,den Sie bitte möglichst ausfüllen sollten:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0870.pdf?__blob=publicationFile&v=10

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