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Experten-Antwort

Aufstockung der Rente

von Elena17.11.2021 | 13:36
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 62 J. und in voller EM-Rente. Kann mir jemand sagen, ob es Sinn macht, wenn ich im Rahmen des Hinzuverdienstes bis 6.300 € arbeite und somit noch bis zur Altersrente durch diese Tätigkeit weiter in die Rentenkasse einzahle? Vielleicht kann mir auch jemand sagen, was ich später monatlich mehr zur Verfügung hätte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elena,

Ihre Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Abhängig vom Rentenbeginn Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente wurde bereits bis zu einem bestimmten Lebensalter über die sogenannte Zurechnungszeit eine Beitragszahlung fingiert. Bei zeitlicher Überschneidung wirkt sich eine Beitragszahlung im genannten Umfang im Regelfall nicht mehr rentensteigernd auf die Altersrente aus.

Vorliegend empfehlen wir eine persönliche Beratung bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Peter T.am 17.11.2021 | 15:29
Falls ihr Leistungsfall vor 2019 liegt, haben Sie eine Zurechnungszeit bis 62 Jahren. Da würde sich die Rente auch vermutlich erhöhen. Dabei würde ich auch die AN Renten Beiträge zahlen, da sie auch die Rente steigern.
Elenaam 17.11.2021 | 15:37
Ich kam am 1.3.2020 in EM-Rente.
Lassen Sie sichBeraten!am 17.11.2021 | 20:40
vor Ort bei der DRV. Vorsicht, Sie erhalten keine schriftliche Bestätigung der Beratung. Ich denke, wenn die Beiträge, sehr gering sind, erhöht dies Ihre Versicherungszeit, jedoch der Durchschnittsbetrag der Rente könnte? dadurch auch sinken. ??
W°lfgangam 17.11.2021 | 21:47
...ich würde Ihnen empfehlen, mit einem 'Grundseminar' bei der DRV anzufangen und sich dann Zug um Zug bis zum Aufbauseminar 2 zu steigern ...in ein paar Jahren klapp es dann auch mit der Bewertung zur Ausgangsfrage ;-) Stichwort hier: Proberechnungen anfordern für Fall/erwartete (geplante) Fakten A B C vorgeben. Macht die Sachbearbeitung aktuell unheimlich gern, denn vom aktuellen 'Daumendrehen' allein steht deren Körper-T erst bei unterkühlten 40° ;-) Gruß w.
KSCam 17.11.2021 | 22:04
Wenn Sie 2020 in Rente gegangen sind, geht die Zurechnungszeit bis 65+ und damit werden Verdienste unter 6300 € wohl nicht höher sein als der Wert der Zurechnungszeit. Es sei den Sie haben Ihr Leben lang weit unterdurchschnittliche Beiträge gezahlt...... Fazit: die spätere Altersrente wird nicht steigen, der Zuverdienst erhöht lediglich Ihr momentanes Einkommen. Und selbst wenn, kann es bei einer Zeit von 62 bis zum Regelalter und Verdiensten unter 6300 € um maximal 20 € gehen.
Lassen Sie sich beratenam 18.11.2021 | 11:47
das Verückte am System DRV ist, wenn jemand 40-45 Jahre mit einem mickrigen Lohn gearbeitet hat, kamm er weniger Rente bekommen wie ein Sozialhilfeempfänger mit Null Rentenbeiträgen. Ähnlich ist es, wenn jemand minimale Beiträge bezahlt, bekommt er wohl Versicherungsjahre angerrechnet, aber der Durchschnittsbetrag seiner Rente mindert sich jedoch. Das ist das System der DRV Lese ich dies richtig, die DRV ist mit Probeberechnungen völlig überfordert ??
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