Hallo Elena,
Ihre Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Abhängig vom Rentenbeginn Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente wurde bereits bis zu einem bestimmten Lebensalter über die sogenannte Zurechnungszeit eine Beitragszahlung fingiert. Bei zeitlicher Überschneidung wirkt sich eine Beitragszahlung im genannten Umfang im Regelfall nicht mehr rentensteigernd auf die Altersrente aus.
Vorliegend empfehlen wir eine persönliche Beratung bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung