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Experten-Antwort

Aufstockung Mini-Job für Schüler sinnvoll?

von bettina17.01.2011 | 12:30
1884 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Sohn, 17 Schüler übt einen Mini-Job mit ca. 330 Euro Monatsverdienst aus. Ist eine Aufstockung für ihm sinnvoll im Bezug auf die Erwerbung von Anwartschaftszeit für EU-Rente, Reha, als Mindestabsicherung. Kann diese Aufstockung auch Nachteile haben, weil der Verdienst und Beitrag natürlich sehr niedrig ausfällt. Fällt die die Anrechnungszeit Schulausbildung dann weg? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2011 | 16:24

Ergänzend zum Beitrag von "RFn" wird noch darauf hingewiesen, dass durch die Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrages auch die Zugangsvoraussetzung für eine staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente) erfüllt wird.

3 Antworten

RFn am 17.01.2011 | 15:59
Wenn für die Schule die überwiegende Zeit aufgewendet wird (was ja bei einem Minijob durchaus der Fall ist), bleibt die AZ für die Schule im Versicherungskonto. AZ für Schule und Hochschule werden nicht mehr mit Entgeltpunkten bewertet, zählen aber für die Wartezeit von 35 Jahren (für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen). Da Ihr Sohn erst mit 67 Jahren die Regelaltersrente beziehen kann, bei 45 Pflichtbeitragsjahren aber mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen kann, ist aus diesem Blickwinkel jeder Beitragsmonat mit Pflichtbeiträgen wichtig. Bei einem 17jährigem weis man nicht, wie seine Zukunft aussieht, aber ich rate auf den "Verzicht der Versicherungsfreiheit" (Aufstockung).
W*lfgangam 17.01.2011 | 21:31
> Bei einem 17jährigem weis man nicht, wie seine Zukunft aussieht, aber ich rate auf den "Verzicht der Versicherungsfreiheit" (Aufstockung). Hmm ...könnte ich mich auch anschließen - Pflichtbeiträge sind eben Pflichtbeiträge. Gerade im Hinblick auf eine (hoffentlich nie) notwendige Rente wegen Erwerbsminderung kann das brauchbar sein (fiktive Wartezeiterfüllung nach Beendigung einer Ausbildung ...'Beendigung' kann ein Unfall sein). Da es nur einen kleinen Eigenbeitrag zusätzlich kostet (4,9 % von 300) tut's auch nicht so weh, wenn der Kleene ein paar EUR weniger in der Tasche hat. Der Rentenzuwachs aus diesem Zusatzbeitrag ist indiskutable (< 1 EUR aufs Mini-Job-Jahr gesehen), aber darum geht es auch nicht. Und auch für die vielleicht mal erforderlichen 45 Jahre Pflichtbeiträge für ab 65 ungekürzten Rentenbezug - darauf hin spart er schon Pflichtbeiträge an ...bis er in Rente geht, ist die Voraussetzung eh Geschichte ;-) Gruß w.
bettinaam 18.01.2011 | 10:38
Danke für Ihre Antworten. Ich werde ihm nun dazu raten. Sein Berufseinsieg wird noch einige Jahre dauern, wir hoffentlich, daß er nanch den Abitur studieren kann. Und so kann er schon eine Mindestabsicherung erwerben.
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