Ihre selbständige Tätigkeit hat in der Rentenversicherung keinen Einfluss auf die Beurteilung, ob eine Beschäftigung in geringfügigem Umfang ausgeübt wird und damit versicherungsfrei ist.
Ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist also uneingeschränkt möglich und führt zum vollen Versicherungsschutz in der Rentenversicherung. Darüber hinaus kann auch eine Riesterrente auf dieser Pflichtversicherung begründet werden (unmittelbare Förderberechtigung).