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Experten-Antwort

Aufstockungsbeitra und Antrag auf Erwerbsminderung

von agast25.06.2012 | 16:07
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7 Antworten

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Guten Tag zusammen, warum wird beim EM-Rentenantrag ein MiniJob mit Aufstockungsbeitrag bei der RV wie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis behandelt, so dass der Arbeitgeber der Fragebogen R3212 ausfüllen muß? Der MiniJob ist doch auch bei der vollen Erwerbsminderungsrente zulässig, i.d.R. liegt die Arbeitszeit allgemein unter 3 Std. tägl.. Ich bin auf die Antwort gespannt. Danke! Gruß agast

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Feststellung von W*lfgang ist richtig. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zahlen Beiträge zur Rentenversicherung ein. Deshalb ist es wie ein normales Beschäftigungsverhältnis zu sehen. Natürlich handelt es sich bei dem Vordruck R 3212 um einen internen Vordruck der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wenn allein die medizinischen Sachverhalte nicht ausreichen, um zu beurteilen, ob jemand berufsunfähig, erwerbsunfähig, teilweise oder voll erwerbsgemindert ist, dann wird der Arbeitgeber angeschrieben. Es wird dann festgestellt, inwieweit diese Personen noch in der Lage sind, Ihr derzeitiges (Rest-) Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt umzusetzen. Ich hoffe, Ihr Auftrag von oben ist somit erledigt.

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6 Antworten

Chrisam 25.06.2012 | 17:41
Vermutlich wegen der anzurechnenden Versicherungsjahre.
W*lfgangam 25.06.2012 | 19:28
Hallo agast, > warum wird beim EM-Rentenantrag ein MiniJob mit Aufstockungsbeitrag bei der RV wie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis behandelt, ein Mini-Job mit 'Aufstockung' IST ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ;-) Gruß w.
Gigiam 26.06.2012 | 10:42
Kennt jemand den Vordruck R 3212 ? Vermutlich interner Vordruck DRV Bund? Gigi
agastam 26.06.2012 | 11:44
Das ist, zumindest die RV betreffend, richtig. Aber auch ein MiniJob mit Aufstockungsbeitrag bleibt neben der EM-Rente erlaubt. Darum geht es. Danke für die bisherigen Reaktionen, leider wurde die Frage aber bislang nicht beantwortet. (Noch nicht mal der Sachbearbeiter der RV konnte die Frage beantworten, habe Auftrag von oben erhalten) Gruß agast
Jockelam 26.06.2012 | 12:27
Hallo agast, was ist das denn für ein Vordruck ? Unter der genannten Nummer kann ich ihn nicht finden. Was wird damit abgefragt ? Das erzielte Entgelt ? Der zeitliche Umfang ? Ist es eine sog."Arbeitgeberauskunft" ?
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