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Experten-Antwort

Aufstockungsbeitrag bei MiniJob

von Minijobber30.09.2010 | 09:47
2181 Ansichten
4 Antworten
Hallo, wenn ich neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit einen MiniJob ausübe und freiwillig den Aufstockungsbeitrag bezahle, um welchen Betrag erhöht sich dann die Altersrente bzw. die vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte (Jahrgang 1959)? Gibt es da einen festen Wert? Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.09.2010 | 11:00

Es gibt keinen festen Wert.

Ein Minijob wird bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit genauso berücksichtigt wie eine "normale" Beschäftigung. Da jedoch, wegen des geringen Verdienstes, nur sehr niedrige Beiträge gezahlt werden, ist auch der zu erwartende Rentenbetrag für diese Zeiten sehr gering. Nur zum groben Vergleich: In diesem Jahr müsste man in den alten Bundesländern einen beitragspflichtigen Verdienst in Höhe von ca. 32000 EUR haben, um ca. 27 EUR monatliche Regelaltersrente zu erwirtschaften.

3 Antworten

pestaam 30.09.2010 | 10:30
bei 400 Euro sind das 19,60 €, die Sie monatlich an die Knappschaft abführen. Dafür bekommen Sie später irgendwelche Centbeträge raus. Das ganze ist wohl eher etwas um die Rentenanwartschaften zu erfüllen. Hier im Forum war war geraumer Zeit schon einmal das Thema besprochen.
W*lfgangam 30.09.2010 | 12:56
Aber doch einfache Näherungswerte ;-) Konkret zur Ausgangsfrage (was bringt die Aufstockung beim Mini-Job): Bei 400 EUR mtl. bringt der Aufstockungsbetrag nach einem ganzen Jahr Aufstockung aktuell rd. 1 EUR mehr Monatsrente - ohne das etwaige Abschläge bei vorgezogenen Renten, sowie Kranken- und Pflegeversicherung schon abgezogen wären. Gruß w.
-_-am 30.09.2010 | 20:17
Durch den Verzicht auf Versicherungsfreiheit des Minijobs erhalten Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung und eine Reha-Leistung aufrecht. Außerdem zählt jeder Monat voll auf die Wartezeiten. Wenn Sie daneben eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, entfallen diese Argumente. Die Erhöhung der Rente ist dagegen vernachlässigbar gering und kann eigentlich nicht Motiv für eine "Aufstockung" sein.
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