Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Aufstockungsbeitrag bei MiniJob

von Minijobber30.09.2010 | 09:47
2191 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wenn ich neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit einen MiniJob ausübe und freiwillig den Aufstockungsbeitrag bezahle, um welchen Betrag erhöht sich dann die Altersrente bzw. die vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte (Jahrgang 1959)? Gibt es da einen festen Wert? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt keinen festen Wert.

Ein Minijob wird bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit genauso berücksichtigt wie eine "normale" Beschäftigung. Da jedoch, wegen des geringen Verdienstes, nur sehr niedrige Beiträge gezahlt werden, ist auch der zu erwartende Rentenbetrag für diese Zeiten sehr gering. Nur zum groben Vergleich: In diesem Jahr müsste man in den alten Bundesländern einen beitragspflichtigen Verdienst in Höhe von ca. 32000 EUR haben, um ca. 27 EUR monatliche Regelaltersrente zu erwirtschaften.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

pestaam 30.09.2010 | 10:30
bei 400 Euro sind das 19,60 €, die Sie monatlich an die Knappschaft abführen. Dafür bekommen Sie später irgendwelche Centbeträge raus. Das ganze ist wohl eher etwas um die Rentenanwartschaften zu erfüllen. Hier im Forum war war geraumer Zeit schon einmal das Thema besprochen.
W*lfgangam 30.09.2010 | 12:56
Aber doch einfache Näherungswerte ;-) Konkret zur Ausgangsfrage (was bringt die Aufstockung beim Mini-Job): Bei 400 EUR mtl. bringt der Aufstockungsbetrag nach einem ganzen Jahr Aufstockung aktuell rd. 1 EUR mehr Monatsrente - ohne das etwaige Abschläge bei vorgezogenen Renten, sowie Kranken- und Pflegeversicherung schon abgezogen wären. Gruß w.
-_-am 30.09.2010 | 20:17
Durch den Verzicht auf Versicherungsfreiheit des Minijobs erhalten Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung und eine Reha-Leistung aufrecht. Außerdem zählt jeder Monat voll auf die Wartezeiten. Wenn Sie daneben eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, entfallen diese Argumente. Die Erhöhung der Rente ist dagegen vernachlässigbar gering und kann eigentlich nicht Motiv für eine "Aufstockung" sein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026