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Experten-Antwort

Aufstockungsbetrag Altersteilzeit b. Berechnung der Witwenrente

von Marianne Mertens31.08.2010 | 12:59
4287 Ansichten
2 Antworten
Ich werde die Witwenrente nächste Woche beantragen, da mein Mann vor 2 Wochen verstorben ist. Meine Frage: Ich mache z.Zt. Altersteilzeit und erhalte einen Aufstockungsbetrag zu meinem Bruttogehalt. Wird dieser Aufstockungsbetrag bei der Berechnung der Witwenrente mit zum Bruttogehalt gezählt? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.09.2010 | 11:38

Die bei Altersteilzeitarbeit neben dem Brutto-Teilzeitarbeitsentgelt (als Nettobeträge) gezahlten Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG sind als dem Arbeitsentgelt vergleichbares Einkommen im Rahmen der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB 6 ohne Abzug zu berücksichtigen.

1 Antworten

Batrixam 31.08.2010 | 13:54
Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrente bei Altersteilzeit: Brutto (ohne Aufstockungsbeträge) - 40% (pauschal) = "fiktives" Netto "fiktives" Netto + Aufstockungsbetrag = zu berücksichtigendes Einkommen (ggf. zuzüglich weiterer Einkünfte) abzüglich Freibetrag (z.Z. ca. 718 Euro) von der jetzt noch verbleibenden Summe werden 40 % von der Witwenrente abgezogen...
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