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Aufstockungsbetrag der Firma bei ATZ als vergleichbares Einkommen = Hinzuverdienst bei Rente ab dem 63. Lj.?

von Franziska 195012.07.2010 | 11:32
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5 Antworten
Hallo in die Runde, erst mal der Hinweis, hier schreibt eine Forumsteilnehmerin und nicht eine Expertin! Warum sich mein Beitrag nur so einstellen läßt, sorry!!! Mein untenstehender Beitrag geht zurück auf meine Anfrage vom 04.07.2010. Die jetzige Fragestellung betrifft nun nicht mehr mich, sondern meinen Mann. Deshalb stelle ich das nochmal als eigenständigen Beitrag ins Forum und bitte um eine Expertenantwort dazu, ob und wie sich im Falle der ATZ meines Mannes die Aufstockungsbeträge seiner Firma als vergleichbares Einkommen = Hinzuverdienst während der Rente ab dem 63. Lj. auswirken würden. Danke und freundliche Grüsse Franziska 1950 [quote=139553] Hallo in die Runde, meine letzten Fragen vom 06.07.2010 entstanden erst einmal dadurch, dass in 2 Forumsbeiträgen der steuerfreie Aufstockungsbetrag bei ATZ-Vertrag als "vergleichbares Einkommen bei Hinzuverdienst" angesprochen wurde. Zuerst betraf meine Anfrage meine eigene Rentensituation und diese wurde für mich geklärt. Vielen Dank nochmal! Dann erst habe ich für meinen Mann angefragt, nachdem uns bewußt wurde, dass es ihn betreffen könnte. Natürlich haben wir uns vor Abschluss des ATZ-Vertrages erkundigt bei der DRV, beim AG und bei der Gewerkschaft. Ob und wie überhaupt der Aufstockungsbetrag bei ATZ-Verträgen bei Inanspruchnahme einer Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Hinzuverdienst zählen soll, das speziell hat niemand damals angesprochen. Und weil es eben aktuell jetzt für uns neu ist, hätten wir gerne eine Erläuterung hier im Forum gehabt. Die Antwort von W*lfgang ist sehr ausführlich. So wie wir es als Laien verstehen, wäre es so, dass nach dem Ende der ATZ und bei Beginn der Rente hier kein Hinzuverdienst anfallen würde. Vielleicht haben wir etwas überlesen oder falsch verstanden, bitte nochmals um Erläuterung, für welche Fälle der ATZ da ein Hinzuverdienst anfällt? Jetzt, wo diese Fragestellung für uns auftaucht, scheuen wir uns auch nicht, zur DRV, zum AG usw. zu gehen, um uns das erläutern zu lassen. Doch wäre eine Antwort hier evtl. auch für andere Forumsteilnehmer interessant. Danke und Grüsse Franziska

5 Antworten

-am 12.07.2010 | 11:48
So ganz wirklich verstehe ich "Ihr Problem" nicht. Normalerweise endet irgendwann die ATZ und mit dem Folgemonat beginnt die Rente. Ab Rentenbeginn zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn und auch keine Aufstockungen mehr, weil die ATZ beendet ist. Kann es sein, dass Sie Probleme sehen wo gar keine existieren? Ich sehe nicht wie ich Ihnen über die Antworten hinaus, die Sie beim letzten Mal erhalten haben, weiterhelfen kann. Vielleicht wäre aber auch ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoller, als hier im Forum vom "hundertsten" ins "tausendste" zu kommen?
Batrixam 12.07.2010 | 12:18
Vielleicht setzt "Franziska 1950" das Ende der Arbeitsphase mit dem Ende der ATZ gleich. Die ATZ beginnt (beim Blockmodell) mit der Arbeitsphase und endet erst mit dem Ende der Ruhephase. An diese schließt sich dann im Normalfall der Rentenbezug an, sodass es hier nicht zu einem Zusammentreffen von ATZ-Entgelt und Rente kommen kann. Während der ATZ (also auch Ruhephase unter Fortzahlung des ATZ-Gehalts) kann es m.E. wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen nicht zu einer Rentenzahlung kommen.
Franziska 1950am 12.07.2010 | 16:10
Danke in die Runde für die beiden Antworten. Daraus entnehme ich, dass das angesprochene Problem für uns gar nicht existiert, zur Abklärung gehen wir zur DRV-Beratungsstelle. Schade, dass uns kein Beispiel genannt wurde, wann und für welche Fälle dieser Hinzuverdienst zutreffen würde. Es wäre für einen Laien dann einfach leichter verständlich, warum in einem Gesetzestext der Begriff "Aufstockungsbetrag ATZ" bei Hinzuverdienst überhaupt aufgeführt wird. Wir konnten uns keinen Fall vorstellen, in dem ATZ-Phase und Rente gleichzeitig möglich sein würden. So war unsere Rückfrage auch gedacht. Danke und Grüsse Franziska 1950
-am 12.07.2010 | 17:03
Ich möchte jetzt nicht theoretisieren, möglicherweise ist das in Einzelfällen theoretisch denkbar. (Im übrigen ist mein Expertendienst jetzt rum und draußen herrschen 35 Grand! Ob allerdings ein so konstruierter Jahrhundertfall dem Laien, der irgendeine Infoschrift liest, in der Praxis etwas nützt, oder diesen noch mehr verwirren würde, sei dahingestellt. Schönen Abend allerseits und Gruß an die nachfolgenden Experten.
W*lfgangam 12.07.2010 | 20:32
Franziska 1950 schrieb

Danke in die Runde für die beiden Antworten. Daraus entnehme ich, dass das angesprochene Problem für uns gar nicht existiert, zur Abklärung gehen wir zur DRV-Beratungsstelle. Schade, dass uns kein Beispiel genannt wurde, wann und für welche Fälle dieser Hinzuverdienst zutreffen würde. Es wäre für einen Laien dann einfach leichter verständlich, warum in einem Gesetzestext der Begriff "Aufstockungsbetrag ATZ" bei Hinzuverdienst überhaupt aufgeführt wird. Wir konnten uns keinen Fall vorstellen, in dem ATZ-Phase und Rente gleichzeitig möglich sein würden.

So war unsere Rückfrage auch gedacht.

Danke und Grüsse

Franziska 1950

Hallo Franziska, Experte hat es doch deutlich gesagt - und Sie auch erkannt. ATZ und Aufstockungsbetrag ist WÄHREND der Beschäftigung, Rente kommt anschließend, dann gibt es auch keinen Hinzuverdienst mehr des Aufstockungsbetrages, der ist zuende. Möglicherweise sind Sie in die Vorschriften zum Hinverdienst/Einkommensanrechnung bei einer Hinterbliebenenrente reingeraten. Aus Sicht Ihres Mannes - Witwer (!) - würde dann natürlich sein ATZ-Entgelt plus Aufstockungsbetrag als anrechenbares Einkommen zählen. Die Vorschriften - Hinzuverdienst für eigene (Alters)Rente - sind da eindeutig, da finden Sie nichts, was den 'abgelaufenen' Aufstockungsbetrag auch nur in die Nähe von Hinzuverdienst rücken würden (auch nicht den aus dem ATZ-Vertrag zustehenden Ausgleichsbetrag ;-) Gruß w. Wenn immer noch Unverständnis herrschen sollten, dann bitte mal die Vorschriften zitieren, die Sie doch auf den Holzweg bringen. > Experte: (Im übrigen ist mein Expertendienst jetzt rum und draußen herrschen 35 Grand! DRAUßEN ? ...wollen wir tauschen - nicht dass Sie klamme Finger an den Tasten kriegen ;-)) Nebenbei - Aufstockungsbeträge neben der schon laufenden Rente. Ich denke da an 'etwas' ältere so genannte Vorruhestandverträge (via ALO plus Arbeitgeberausgleichzahlung bis hoch auf 65 ...diese fetten Zeiten sind vorbei. Vielleicht wäre das der theoretische Fall - in normalen ATZ-Tarifverträgen wäre mir das unbekannt). PS: ...nur noch 32°/draußen - Ihre Nachtschicht beginnt ;-)
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