Hallo in die Runde, erst mal der Hinweis, hier schreibt eine Forumsteilnehmerin und nicht eine Expertin! Warum sich mein Beitrag nur so einstellen läßt, sorry!!! Mein untenstehender Beitrag geht zurück auf meine Anfrage vom 04.07.2010. Die jetzige Fragestellung betrifft nun nicht mehr mich, sondern meinen Mann. Deshalb stelle ich das nochmal als eigenständigen Beitrag ins Forum und bitte um eine Expertenantwort dazu, ob und wie sich im Falle der ATZ meines Mannes die Aufstockungsbeträge seiner Firma als vergleichbares Einkommen = Hinzuverdienst während der Rente ab dem 63. Lj. auswirken würden. Danke und freundliche Grüsse Franziska 1950 [quote=139553] Hallo in die Runde, meine letzten Fragen vom 06.07.2010 entstanden erst einmal dadurch, dass in 2 Forumsbeiträgen der steuerfreie Aufstockungsbetrag bei ATZ-Vertrag als "vergleichbares Einkommen bei Hinzuverdienst" angesprochen wurde. Zuerst betraf meine Anfrage meine eigene Rentensituation und diese wurde für mich geklärt. Vielen Dank nochmal! Dann erst habe ich für meinen Mann angefragt, nachdem uns bewußt wurde, dass es ihn betreffen könnte. Natürlich haben wir uns vor Abschluss des ATZ-Vertrages erkundigt bei der DRV, beim AG und bei der Gewerkschaft. Ob und wie überhaupt der Aufstockungsbetrag bei ATZ-Verträgen bei Inanspruchnahme einer Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Hinzuverdienst zählen soll, das speziell hat niemand damals angesprochen. Und weil es eben aktuell jetzt für uns neu ist, hätten wir gerne eine Erläuterung hier im Forum gehabt. Die Antwort von W*lfgang ist sehr ausführlich. So wie wir es als Laien verstehen, wäre es so, dass nach dem Ende der ATZ und bei Beginn der Rente hier kein Hinzuverdienst anfallen würde. Vielleicht haben wir etwas überlesen oder falsch verstanden, bitte nochmals um Erläuterung, für welche Fälle der ATZ da ein Hinzuverdienst anfällt? Jetzt, wo diese Fragestellung für uns auftaucht, scheuen wir uns auch nicht, zur DRV, zum AG usw. zu gehen, um uns das erläutern zu lassen. Doch wäre eine Antwort hier evtl. auch für andere Forumsteilnehmer interessant. Danke und Grüsse Franziska
Danke in die Runde für die beiden Antworten. Daraus entnehme ich, dass das angesprochene Problem für uns gar nicht existiert, zur Abklärung gehen wir zur DRV-Beratungsstelle. Schade, dass uns kein Beispiel genannt wurde, wann und für welche Fälle dieser Hinzuverdienst zutreffen würde. Es wäre für einen Laien dann einfach leichter verständlich, warum in einem Gesetzestext der Begriff "Aufstockungsbetrag ATZ" bei Hinzuverdienst überhaupt aufgeführt wird. Wir konnten uns keinen Fall vorstellen, in dem ATZ-Phase und Rente gleichzeitig möglich sein würden.
So war unsere Rückfrage auch gedacht.
Danke und Grüsse
Franziska 1950
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