> So eine Regelung sollte geändert werden, da ja während der Erziehungszeit ggf. noch gar nicht abzusehen ist, wer letzten Endes des überwiegenden Teil übernimmt.
Hallo Frank Clemens,
na eigentlich ist doch schon 'während' der Erziehung des Kindes klar, wer den überwiegenden Teil leistet, wer nicht. So könnten Sie trotz Elternzeit den Nachwuchs bequem auf dem Spielplatz Ihrer Wahl von der nettadretten Mami nebenan bis zur Ermüdung Durchschaukeln lassen und gönnen sich via iPhone nette Filmchen über die Netzhaut - Frau kommt nach Hause und hat das Restprogramm - volle Windeln, Küche mieft, 2 Tüten Futter für den Kühlschrank unter den Achseln und der werte Erzeuger pennt völlig erschöpft mit nicht lösbarer Fernbedienung in der Hand ...wer hat dann wohl den überwiegenden Teil der Erziehung/der Arbeit geleistet ? ;-)
Der finanzielle Aspekt steht bei dieser Beurteilung im Hinblick auf die daraus resultierenden zusätzlichen Werte der Kindererziehung erst mal im Hintergrund, der Gesetzgeber (Renteversicherung wie Versorgungsträger) glaubt Ihnen erst mal, dass entsprechend der Beschäftigung/Nichtbeschäftigung die Erziehung entsprechend verteilt ist.
Unabhängig davon könnten Sie natürlich bequem der Frau die Erziehungszeiten per Erklärung(Nichtstun bis zur späteren Beantragung) diese Zeiten zuordnen lassen. Auch bei den Beamten werden diese Zeiten aufwertend auf den (Höchst-)Versorgungssatz für Erziehungszeiten oben drauf gepackt, nennt sich Kindererziehungszuschlag - nachzulesen im BVersG:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__50a.html
Verbindliches dazu - aus heutiger Sicht - kann Ihnen nur die Versorgungsdienststelle Ihrer Frau sagen.
Ob lückenlose Zeiten bei Ihnen als Angestellter mit Rentenanspruch mal von Bedeutung sein werden ...wer weiß das heute schon. Im Zweifelsfall lassen Sie die 4 Monate Erziehungszeit in Ihrem Rentenkonto unterbringen, tut bei der Versorgung/Pension der Frau auch nicht weh (6,80 EUR weniger, bei Ihnen mehr). Würde ich wohl so machen ...
Gruß
w.