Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Aufzahlung Rentenversicherungsbeitrag

von Reinhold Hanne-Ebell27.10.2013 | 14:30
2651 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin 59 Jahre alt und mein AG bietet mir eine 3+3 Jahre dauernde ATZ-Regelung an, die natürlich mit einem verringerten Verdienst verbunden ist. Die Beiträge zur Rente sinken unter den Höchstbetrag. Kann ich privat selbst bis auf den Höchstbetrag zahlen, um meinen Rentenanspruch nciht zu mindern oder muss ich dafür eine versicherungspflichtige Nebenbeschäftigung ausüben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reinhold Hanne-Ebell,

Gigi und Batrix haben Ihnen bereits prinzipiell zutreffende Hinweise gegeben. Sie sollten also unbedingt eine Klärung – insbesondere auch hinsichtlich einer möglichen Nebenbeschäftigung (und ggf. deren Umfangs) – bei Ihrem Arbeitgeber herbeiführen.

In den meisten Fällen der Altersteilzeitarbeit wird nämlich eine mehr als geringfügige Nebenbeschäftigung (vertraglich) ausgeschlossen. In manchen Fällen wird eine Nebentätigkeit auch komplett ausgeschlossen. Ist der Arbeitgeber dann - bei Ausübung einer Nebentätigkeit des Versicherten - von den Leistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AtG (Aufstockung des Entgelts und der Beiträge zur Rentenversicherung) durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung freigestellt, liegt für diese Zeiten einer "vereinbarungsgemäßen Freistellung" dann auch keine Altersteilzeitarbeit (mehr) vor.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Konrad Schießlam 27.10.2013 | 17:47
Waere schön, wenn Sie mit Zahlen aufwarten können. Wie Sie es darstellen verdienen Sie derzeit mindestens 5800/ 69600 mtl./jhrlich. Für 2013 sind dies 2839,25 /34071 mtl.jhrlich Durchschnittsverdienst aller, 69600: 34071 2,0428 EP. a/28,14 57,48 Euro Rentenwert. Entsprechend weniger, bei gering- erem Verdienst. Eine Aufstockung durch freiwillige Beitraege nicht moeglich. MfG. erem Verdienst
Reinhold Hanne-Ebellam 27.10.2013 | 18:31
Dann bleibt wohl nur ein versicherungspflichtiger Nebenjob, um das Rentenniveau zu halten. Ich werde mich mal erkundigen, ob ich dann auch versicherungspflichtig werde für Arbeitslosen- und Kranken-/Pflegeversicherung. Oder ich mache noch einen 400 Euro Job. Vielen Dank
Gigiam 27.10.2013 | 19:58
Hallo, informieren ist der richtige Weg. Bei Altersteilzeit wird der RV-Beitrag ja nicht vom verminderten Bruttoverdienst sonderen von 90% des bisherigen Bruttoverdienstes gezahlt. Je nach Höhe des jetzigen Verdienstes bleiben Sie ggf- immer noch über der Beitragsbemessungsgrenze. Also Arbeitgeber (Lohnbüro) fragen- Die können Ihnen das sagen und auch berechnen. Gigi
Batrixam 28.10.2013 | 09:19
Zitat von Gigi anzeigenausblenden
Das stimmt so nicht ganz, denn die Rentenbeitragszahlung während der ATZ erfolgt in Höhe von 90% des bisherigen rentenversicherungsPFLICHTIGEN Bruttoentgeltes! @Reinhold Hanne-Ebell Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, ob Sie neben der ATZ eine Nebenbeschäftigung überhaupt ausüben dürfen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026