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Experten-Antwort

Aus ALG 1 in die Rente

von Rafaellamaria24.07.2022 | 20:04
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin 65 Jahre alt, ab 01.01.22 Rentnerin, habe die Altersrente für besonders langjährig versicherte erhalten.Bin 2020 erkrankt worden, September 2021 ausgesteuert, bei Agentur für Arbeit Antrag auf ALG gestellt und ALG 1 bekommen, unter Bedienung, dass ich die Rente schnellstmöglich beantragen soll, was ich auch im Dezember 2021 zum 01.01.22 gemacht hab. Am 20 Juli 2022 Kamm endlich der Rentenbescheid, in dem es vermerkt wurde, dass die Nachzahlung von der Rente für die Zeit von 01.01.22 bis 31.07.22. an die Agentur für Arbeit gezahlt und die Rente ab 01.09.22 an mich gezahlt wird.zwei Tage später Kamm Aufhebungs-/erstattungsbescheid von der Bundesagentur für Arbeit in dem es steht, das mir das ALG ab 01.01.22 bis 31.08.22 gezahlt wurde und in gleiche Zeit Anspruch auf Altersrente habe, deswegen das ALG ab 01.01.22 ganz aufgehoben ist.Für die Zeit 01.01.22 bis 31.08.22. ist täglich 50,83€ gezahlt worden.Klingt ja alles richtig, bis auf die zwei Monate,Juli und August 2022,denn auf die Nachzahlung habe ich kein Anspruch, da ich ALG bekommen hatte, und die Rente bekomme ich erst ab 01.09.22.Die Nachzahlung von 9.100,42€ ist gleich dem Betrag, der sich ausrechnen lässt 50,83€x180tage (oder 6 Monate). Nun meine Frage: bleibe ich jetzt zwei Monate ohne Einkommen ?Falls ja, an wenn muss ich mich am besten wenden, den bis Ende Monat ist ja nicht so viel Zeit geblieben ? Wovon soll ich den 2 Monate leben ? LG Rafaellamaria

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rafaellamaria,

wie von "Abschläge" bereits richtig ausgeführt, besagt Ihr Rentenbescheid vermutlich, dass die laufende Rentenzahlung zum 01.09.2022 beginnt und für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.08.2022 eine Nachzahlung entstanden ist.

Desweiteren dürfte dort stehen, dass die Nachzahlung vorläufig einbehalten wird, da zunächst Erstattungsansprüche abgerechnet werden müssen.

Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit dem Rentenversicherungsträger mitteilen muss, bis wann und in welcher Höhe Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Bis zum Ende des Arbeitslosengeldbezuges verbleibt für Sie nur dann ein noch auszuzahlender Betrag, wenn die Rente höher ist, als das Arbeitslosengeld.

Für die Zeit nach Wegfall des Arbeitslosengeldes bis zum 31.08.2022 bekommen Sie die Rente in voller Höhe nachgezahlt.

Daher geht Ihnen kein Geld verloren.

Sollten Sie für die Dauer des Abrechnungsverfahrens kurzfristig in eine finanzielle Notlage geraten, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Ihnen vorliegenden Bescheide an Ihr örtliches Sozialamt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der DeutschenRentenversicherung

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1 Antworten

Abschlägeam 24.07.2022 | 21:07
Hallo Rafaellamaria, lesen Sie noch einmal den Rentenbescheid ganz in Ruhe. Die Altersrente beginnt rückwirkend am 01.01.2022. Die 'laufende' Zahlung beginnt am 01.09.2022 (Auszahlung dann erst zum 30.9.). Für die Zeit vom 01.01.-31.07.2022 haben Sie ALGI erhalten (ich glaube Sie haben hier einen Tippfehler ?? , weil Sie 31.08. schreiben) Dies wird mit dem Zahlbetrag der Rente (monatlich netto) für diesen parallelen Zeitraum erstattet. Wenn Ihre monatliche Rente höher ist, als es das ALGI war, erhalten Sie noch eine Differenz nachbezahlt, wenn die Rente nicht ausreichte, müssen Sie diese Differenz NICHT erstatten. Für die Monate August und September steht Ihnen dann die Rente komplett zu, wird aber erst später ausbezahlt, nämlich erst wenn die Erstattungsansprüche endgültig abgewickelt wurden. Da Sie anscheinend schon die notwendigen Bescheide (bzgl. ALG) vorliegen haben, können Sie sich in diesem Fall nur an die zuständige DRV wenden und um SOFORTIGE Auszahlung der Nachzahlung bitten, da Sie sonst in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten. Parallel sollten Sie sich an das Amt für Grundsicherung wenden und dort klären, ob die diese zwei Monate sonst überbrücken. Nehmen Sie auch hier alle vorliegenden Bescheide zum Termin mit! Viel Erfolg und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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