Hallo Rafaellamaria,
wie von "Abschläge" bereits richtig ausgeführt, besagt Ihr Rentenbescheid vermutlich, dass die laufende Rentenzahlung zum 01.09.2022 beginnt und für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.08.2022 eine Nachzahlung entstanden ist.
Desweiteren dürfte dort stehen, dass die Nachzahlung vorläufig einbehalten wird, da zunächst Erstattungsansprüche abgerechnet werden müssen.
Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit dem Rentenversicherungsträger mitteilen muss, bis wann und in welcher Höhe Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Bis zum Ende des Arbeitslosengeldbezuges verbleibt für Sie nur dann ein noch auszuzahlender Betrag, wenn die Rente höher ist, als das Arbeitslosengeld.
Für die Zeit nach Wegfall des Arbeitslosengeldes bis zum 31.08.2022 bekommen Sie die Rente in voller Höhe nachgezahlt.
Daher geht Ihnen kein Geld verloren.
Sollten Sie für die Dauer des Abrechnungsverfahrens kurzfristig in eine finanzielle Notlage geraten, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Ihnen vorliegenden Bescheide an Ihr örtliches Sozialamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der DeutschenRentenversicherung