Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

aus der Arbeitsfähigkeit EM-Rente beantragen

von Koschte20.11.2021 | 14:17
100 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Experten :-) Ich bin seit drei Wochen arbeitsunfähig geschrieben, eine Operationsmöglichkeit wird noch geprüft. Ich bin (meiner Meinung nach, dass darf ja dann der Gutachter prüfen) unter drei Stunden arbeitsfähig, hab mich aber das ganze Jahr lang dank Homeoffice geschleppt. Im Januar oder Februar möchte ich einen EM-Rentenantrag stellen. Frage 1: Muss man durchgehend krankgeschrieben sein? Ich würde über Weihnachten meinen Urlaub wegnehmen wollen, sodass ich erst im Januar in die Krankengelpflicht fallen würde. Frage 2: Muss ich 6 Monate warten oder kann ich den Antrag wie gesagt schon eher stellen (ich möchte das Dispositionsrecht behalten) Frage 3: Wie schädlich sind zwischenzeitliche Arbeitsversuche? Mit freundlichen Grüßen P.S. Meine Kollegin hat durchgehend 1,5 Jahre 40 Stunden gearbeitet, bis nun ihr Antrag durch ist. Vermutlich die Ausnahme.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Koschte,

den bisherigen Antworten haben wir nichts mehr hinzu zu fügen. Insofern Danke auch an die Wochenend-Schicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Koschteam 20.11.2021 | 15:01
Danke. Den Urlaub hab ich schon eingereicht und er ist genehmigt. ich wollte nur die Auswirkung auf einen EM-Antrag wissen.
Siehe hieram 20.11.2021 | 15:28
Der Rentenversicherung ist es 'egal', ob Sie erst Urlaub machen und dann den Antrag stellen oder umgekehrt :-) Erst wenn der Antrag dort vorliegt, wird überhaupt erst einmal geprüft. Nämlich ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und wann dann der 'Leistungsfall' (Eintritt der Erwerbsminderung) eingetreten ist. Dies kann auch schon lange vor Ihrem Urlaub liegen (wenn, wie Sie schreiben, Sie sich nur noch durch das Homeoffice gehangelt haben) oder es liegt vielleicht aus Sicht der Rentenversicherung doch (noch) keine Erwerbsminderung vor. Wenn Sie den Antrag stellen, sollten Sie also vor allem auch ärztliche Befunde beifügen und damit begründen/belegen, weshalb Sie das tun. Sie könnten also auch erst einmal die OP abwarten und dann den Antrag stellen. Es würde dann dennoch (auch rückwirkend) geschaut, was ist bis dahin schon an 'Vorgeschichte' vorhanden, und auch das kann wieder dazu führen, dass der Leistungsfall doch schon lange vor Ihrem Urlaub liegt. Wenn Sie (und/oder Ihre Ärzte) der Meinung sind, Ihre Erwerbsfähigkeit ist bereits gemindert oder zumindest gefährdet, dann stellen Sie den Antrag. Das können Sie auch während Ihres Urlaubs tun :-)
Siehe hieram 20.11.2021 | 14:57
Hallo Koschte, die Bedingungen und Voraussetzungen, die vorliegen müssen um Anspruch auf eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente zu haben, sind in § 43 SGB VI geregelt. Sobald Sie also einen Antrag auf EM-Rente stellen, wird die DRV prüfen, ob diese Vorrausetzungen bei Ihnen vorliegen. Ausführlichere Informationen hierzu erhalten Se auch in der Broschüre zur Erwerbsminderung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ob Sie nach Ihrer Krankschreibung Urlaub nehmen können, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären, denn dies betrifft Arbeitsrecht. Und ab wann in Ihrem Fall Anspruch auf Krankengeld tatsächlich entsteht, erfahren Sie auch beim Arbeitgeber bzw. bei Ihrer Krankenkasse. Dort erfahren Sie auch, wann und unter welchen Bedingungen diese in Ihr Dispositionsrecht eingreift. Zunächst können Sie einfach selbst entscheiden, ob Sie einen Antrag stellen oder wann Sie das tun. Viel Erfolg und alles Gute!
KKam 20.11.2021 | 19:37
Die Krankenkasse kann das Dispositionsrecht auch nachträglich noch einschränken, es gibt keine Sicherheit dieses selber zu behalten. §51 SGB V
Koschteam 20.11.2021 | 20:30
das weiß ich, aber ich glaub nicht, dass die das noch während der Lohnfortzahlung oder kurz danach schon tun. Erst schicken die einen zum MD, wenn Sie denken, dass sie kein Krankengeld bezahlen wollen
Koschteam 20.11.2021 | 20:30
das weiß ich, aber ich glaub nicht, dass die das noch während der Lohnfortzahlung oder kurz danach schon tun. Erst schicken die einen zum MD, wenn Sie denken, dass sie kein Krankengeld bezahlen wollen
Koschteam 20.11.2021 | 20:38
Frage 2: Muss ich 6 Monate warten oder kann ich den Antrag wie gesagt schon eher stellen (ich möchte das Dispositionsrecht behalten)
Die Krankenkasse kann das Dispositionsrecht auch nachträglich noch einschränken, es gibt keine Sicherheit dieses selber zu behalten. §51 SGB V
Ist gut, vielleicht gehe ich auch einfach wieder arbeiten und schleppe mich weiter bis Corona/Homeoffice vorbei ist. Die OP werde ich wahrscheinlich nicht machen lassen, da ich eine seit 40 Jahren bestehende WS-Versteifung entfernen lassen müsste. Erfolg in meinem Alter fraglich. Beratung dazu ist aber erst Mitte Dezember. Vielen Dank, ich entscheide das spontan. Ich dachte halt, mir wird aus einer Krankhets-Unterbrechung durch Urlaub ein Strick gedreht.
Wusslonam 20.11.2021 | 22:16
Hätte ich seinerzeit auch, AU und immer mal gestartete Versuche, die nach kurzer Zeit aber wieder endeten. Bei der Begutachtung wurde mir dieses positiv unterstellt,... "Sie waren ja willig wie man sieht", aber eben dadurch auch die Erkenntnis, dass es eben nicht mehr ging. EM-Rente wurde bewilligt.
Achtungam 21.11.2021 | 10:21
Zitat von Koschte anzeigenausblenden
Hätte ich seinerzeit auch, AU und immer mal gestartete Versuche, die nach kurzer Zeit aber wieder endeten. Bei der Begutachtung wurde mir dieses positiv unterstellt,... "Sie waren ja willig wie man sieht", aber eben dadurch auch die Erkenntnis, dass es eben nicht mehr ging. EM-Rente wurde bewilligt.
Das ist doch wenigstens mal eine konkrete Aussage. Vielen Dank.
Das kann bei diesem User so gewesen sein, muss bei Ihnen aber nicht so ablaufen. Mit den hier genannten Beispielen ist das so eine Sache. Das ist immer nur individuell zu betrachten.
Koschteam 21.11.2021 | 09:58
Zitat von Wusslon anzeigenausblenden
Frage 3: Wie schädlich sind zwischenzeitliche Arbeitsversuche?
Hätte ich seinerzeit auch, AU und immer mal gestartete Versuche, die nach kurzer Zeit aber wieder endeten. Bei der Begutachtung wurde mir dieses positiv unterstellt,... "Sie waren ja willig wie man sieht", aber eben dadurch auch die Erkenntnis, dass es eben nicht mehr ging. EM-Rente wurde bewilligt.
Das ist doch wenigstens mal eine konkrete Aussage. Vielen Dank.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026