Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Aus der Reha Arbeitsunfähig entlassen!

von Lukas S.20.06.2022 | 08:18
222 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich wurde aus der medizinischen Rehabilitation ,,Arbeitsunfähig,, entlassen mit der Empfehlung meinen alten Minijob (Putzkraft) nicht mehr auszuüben! Des Weiteren soll ich Antrag stellen zur Leistung Teilhabe am Arbeitsleben! Jetzt stellt sich für mich die Frage, wenn ich in meinen alten Minijob noch arbeiten gehe, kann es passieren dass die RV den LTA Antrag ablehnt? Ich will zwar eine neue Umschulung machen, aber den Minijob würde ich ungern verlassen wollen, so lange meine Kräfte das noch mit machen! LG Lukas

2 Antworten

-am 20.06.2022 | 08:42
Hallo Lukas, sofern Sie arbeitsunfähig entlassen worden sind, können Sie aktuell aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ohnehin Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Widererlangung von Arbeitsfähigkeit ist sicher nicht verboten, jedoch auch nicht förderlich für Ihre Gesundheit, dies sollten Sie in erster Hinsicht beachten. Für die Zwischenzeit bis Beginn der Leitung zu Teilhabe am Arbeitsleben, sollte eine Leistung zustande kommen, besteht kein Verbot zur Wiederaufnahme der Tätigkeit. Inwieweit dies Auswirkungen auf die Entscheidung Ihres Antrages hat, ist einzelfallabhängig. Hier muss aus medizinischer Sicht eine Beurteilung getroffen werden. Hierüber könnte im Rahmen des Forums nur spekuliert werden. Wir empfehlen, sich schnellstmöglich mit der für Sie zuständigen Reha-Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen, einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen und mit dem Reha-Fachberatungsdienst in Kontakt treten, um zu eruieren, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Von der Reha-Fachberatung können Sie gezielt zu Ihrem Einzelfall beraten werden. Sollten Sie während der Leistung zu medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld bezogen haben und durchgehend bis zum Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - im Falle der Bewilligung - arbeitsunfähig sein, besteht Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Erklärbäram 20.06.2022 | 09:22
Waren Sie der Empfehlung gefolgt und haben sich "krankschreiben" lassen? Natürlich dürfen Sie das entscheiden. Im Anhang zum Antrag (G0130) sollten Sie dann jedoch sehr gut und ausführlich erklären, weshalb Sie sich aktuell in der Lage sehen, der bisherigen Tätigkeit nachgehen, aber zur langfristigen Erhaltung der Erwerbsfähigkeit eine Maßnahme aus dem Spektrum der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig ist. Das muss übrigens nicht zwingend notwendig eine Umschulung sein. Das ist eine der umfangreichsten und damit teuersten Maßnahmen für die DRV. Kann sein, dass Ihnen auch ein anderer Weg vorgeschlagen wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026