Hallo Loreley,
sofern Ihre Erwerbsminderungsrente nicht zeitlich befristet ist, d.h. auf Dauer gewährt wurde, fällt sie kraft Gesetzes mit Erreichen der Regelaltersgrenze weg und wird von Amts wegen in eine Regelaltersrente umgewandelt.
Wollen Sie eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen, müssen Sie diese explizit beantragen. Grundsätzlich ist das bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren ab 63 möglich. Wir empfehlen Ihnen sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu gegebener Zeit beraten zu lassen. Dort kann Ihnen auch über die zu erwartende Höhe der Altersrente Auskunft gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung