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aus Reha arbeitsunfähig entlassen

von Resi29.04.2008 | 15:20
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8 Antworten

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ich wurde nach Ablehnung bzw. Widerspruch meines Rentenantrages in Reha geschickt, dort als weiter arbeitsunfähig entlassen. Nun warte ich erneut auf Entscheid der DRV. Darf ich davon ausgehen, dass dieser positiv entschieden wird, da ja arbeitsunfähig, oder spielt das keine Rolle ? Warte seit Mitte Febr. auch Entscheid. Danke für Eure Meinungen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sicher, fragen Sie bei Ihrem Rententräger nach. Weniger wie keine Rente (aktueller Stand) kann dabei auch nicht herauskommen.

Haben Sie oder Ihr behandelnder Arzt ein vollständiges Exemplar des Entlassungsberichts in Händen? Lassen Sie sich doch den Inhalt (... der sozialmedizinischen Epikrise) in einem Beratungstermin der deutschen Rentenversicherung übersetzen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Sollten dann noch weitere Formalitäten erforderlich sein, könnten diese dann gleich miterledigt werden.

7 Antworten

Andiam 29.04.2008 | 15:47
Da würde ich an Ihrer Stelle einmal bei der DRV nachfragen,bei mir war es so,das ich einen erneuten Antrag stellen mußte,obwohl auch alle der Meinung waren das würde automatisch geregelt.
Andiam 29.04.2008 | 17:35
Da kann man lange warten,ich spreche aus Erfahrung. Ein Anruf bei der DRV klärt das ganz schnell.
XYam 29.04.2008 | 17:23
ich würde warten bis sich die RV von selbst melden !
XYam 29.04.2008 | 17:50
das macht doch nichts-die Zeit ist doch auf Resis Seite.
Realistam 29.04.2008 | 18:53
Entscheidend ist nicht, ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werden, sondern wie die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung aussieht. Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn, sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Soll heißen: Wer arbeitsunfähig ist, bekommt deswegen noch lange keine Rente!
KSCam 29.04.2008 | 18:52
alles Spekulationen, kein Forumsteilnehmer kann wissen, was beim aktuellen Verfahren rauskommt. PS: dass Sie arbeitsunfähig sind, heißt nur dass Sie Ihre bisherige Arbeit (derzeit) nicht mehr machen können. Ob Sie aber auch erwerbsgemindert sind, das ist eine ganz andere Frage. Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind nicht identisch. Insofern ist Ihre Annahme einer positiven Rentenentscheidung vielleicht optimistisch?
Rosannaam 29.04.2008 | 23:48
Hallo Resi, sofern das Widerspruchsverfahren durch einen WIDERSPRUCHSBESCHEID noch nicht abgeschlossen war, wird der Entlassungsbericht aus der Reha in dem Widerspruchsverfahren berücksichtigt. Wenn Sie jedoch bereits einen Widerspruchsbescheid erhalten haben, mit dem der Widerspruch abgelehnt wurde, erhalten Sie von der DRV keine weitere Mitteilung, sofern nach der Reha keine Erwerbsminderung vorliegt. Dann müßten Sie tatsächlich einen neuen Rentenantrag stellen oder Klage gegen den Widerspruchsbescheid erheben, wenn die Rechtsmittelfrist von 4 Wochen noch nicht abgelaufen ist. Wird ja aber vermutlich nicht der Fall sein. Fragen Sie doch beim zuständigen Sachbearbeiter der DRV telefonisch nach dem Stand des Verfahrens nach. MfG Rosanna.
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