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aus Reha arbeitsunfähig entlassen - trotzdem arbeiten gehen?

von Elisabeth24.05.2023 | 09:06
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3 Antworten

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Hallo zusammen, ich werde aus der orthopädischen Reha als "arbeitsunfähig" entlassen. Anschließend soll ich ein Nachsorgeprogramm ( IRENA ) machen, was auf den Weg gebracht wurde. Nun habe ich folgende Frage: Wenn ich als arbeitsunfähig entlassen werde und ich trotzdem wieder arbeiten gehe ( Bürojob ), weil ich zum Beispiel mit meinem Chef Home Office bei freier Zeiteinstellung ausgemacht habe, können mir im Nachgang Nachteile entstehen? ( z.B. wenn ich wieder krank werde usw. ) Was sollte ich bei diesem Weg beachten bzw. bedenken? Vielen Dank!

3 Antworten

Schadeam 24.05.2023 | 09:16
Die weitere Krankschreibung nach der Reha machen Ihre Ärzte, nicht der Doc in der Reha. Wenn Ihr Arzt daheim Sie nach der Reha nicht weiter au schreibt (warum auch immer?) gehen Sie wieder ganz normal arbeiten, verdienen Ihr Geld und zahlen Beiträge.....wer soll da was dagegen haben? Und wenn Sie dann später (irgendwann einmal) erneut arbeitsunfähig sind, schreiben die Ärzte Sie wieder au.
Fliederam 24.05.2023 | 09:36
Nachsorge kann unabhängig von Arbeitsunfähigkeit verordnet werden. Es geht ja letzten Endes darum, den Erfolg der Reha über die stationäre Phase hinaus zu "retten". Ob Sie wieder arbeiten gehen, hat insofern keinen Einfluss. Wie bereits gesagt, müsste Sie ihr niedergelassener Arzt weiter krankschreiben. Denkbar wäre hier auch eine stufenweise Wiedereingliederung - wurde darüber in der Reha gesprochen? Das hätte den Vorteil, dass Sie mit wenig Stundenumfang beginnen zu arbeiten (beispielsweise 2 Stunden/Tag in der ersten Woche) und sich langsam, z.B. wochenweise, steigern. Die "freie Zeiteinteilung" ginge dann nicht mit Minusstunden zu ihren Lasten, wenn Sie das Soll gerade anfangs vielleicht nicht schaffen. Für die Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung wären Sie dann weiter krankgeschrieben und hätten, sofern kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, Anspruch auf Übergangsgeld. Besprechen Sie das bei Interesse mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse, die kann das nach der Reha noch anregen.
-am 24.05.2023 | 11:07
Hallo Elisabeth, wenn Sie sich nach Beendigung der Reha nicht weiter krankschreiben lassen und arbeiten möchten, können Sie dies selbstverständlich machen. Es ergeben sich hierdurch keine Nachteile für Sie, falls Sie erneut erkranken. Wenn Sie als arbeitsunfähig aus der Rehabilitationsmaßnahme entlassen werden, muss erst Ihr behandelnder Arzt eine weitere Arbeitsunfähigkeit attestieren. Die Entlassung als arbeitsunfähig stellt keine nachgehende laufende Krankschreibung dar. Die Verordnung der Reha-Nachsorge T-RENA setzt auch keine Arbeitsunfähigkeit voraus. Sie können die Nachsorgetermine neben Ihrer Beschäftigung durchführen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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