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Aus Rehaklinik entlassen wegen Reha-Unfähig

von Sebastian28.04.2022 | 19:01
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Ich wurde heute aus der Reha entlassen, mit der Begründung ich sei nicht Reha-Fähig und sollte eine weiter Behandlung in einer Akutklinik antreten. Meine Frage ist wie geht es jetzt aus finanzieller Sicht weiter? Kann / Muss ich nun einen EMR-Antrag stellen? Hat dieser überhaupt Erfolg? Zu meinen Eckdaten, ich befinde mich bereits in der Aussteuerung und das Arbeitslosengeld würde noch für 1 Monat gezahlt werden. Gruß Sebastian

3 Antworten

KKam 28.04.2022 | 19:41
Hier kann Ihnen aufgrund Ihrer spärlichen Informationen niemand sagen, ob Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Bezüglich der Akutklinik und der Kostenübernahme sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen.
Berndam 28.04.2022 | 22:25
Zum Thema Lebensunterhalt bestreiten: ALG II beantragen, sofern Anspruch bestehen könnte Bzgl. EM-Rente, je nach Krankheit könnte ihr Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt werden. Beim Thema Rente kommt es sehr auf das Krankheitsbild an, bei jemandem mit einem orthopädischen Problem siehts anders aus als bei jemandem mit einem psychischen Problem. Spätestens das Jobcenter wird Sie zwingen, die EM-Rente zu beantragen.
-am 29.04.2022 | 06:11
Hallo Sebastian, aufgrund Ihrer vorzeitigen Entlassung auf ärztliche Veranlassung wegen fehlender Reha-Fähigkeit wird in der für Sie zuständigen Sachbearbeitung in der Regel eine Umdeutung Ihres Reha-Antrages in einen Rentenantrag geprüft. Hier können Sie sich jederzeit bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger genauer informieren und den Sachstand erfragen. Da dies eine rein medizinische Entscheidung ist, ist es nicht zielführend im Rahmen dieser Plattform hierüber zu spekulieren. Bzgl. der Finanzierung einer weiteren Akutbehandlung können wir Sie leider nur an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen. Ggf. besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der weiteren Akutbehandlung und positiver Prognose hinsichtlich Ihrer Reha-Fähigkeit, erneut eine Reha-Leistung über den Rentenversicherungsträger in Anspruch zu nehmen. Hier ist der Verlauf der Akutbehandlung und ggf. die Entscheidung über Ihre Erwerbsfähigkeit und einen mögliche Rentenbezug abzuwarten. Bzgl. Ihrer eigenen finanziellen Absicherung zum aktuellen Zeitpunkt wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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