Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird bis zum Erreichen der Regelaltersrente gezahlt. Ohne triftigen Grund wird die Rente grundsätzlich weder überprüft noch aberkannt.
Bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente ist das Leistungsvermögen aufgehoben und daher eine Unterstützung zur Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt nicht möglich.
Förderungsmöglichkeiten gibt es nur für Maßnahmen in einer Werkstatt für Behinderte Menschen.