Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts ist keine konkrete Aussage möglich.
1. Bei Bezug einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung und Ausübung der Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit ist keine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich.
2. Wird jedoch eine arbeitsmarktbezogene Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen, ist eine Anfrage an den Arbeitgeber erforderlich. Bei dieser Fallgestaltung muss insbesondere beim Arbeitgeber nachgefragt werden, welche Tätigkeit ausgeübt wird und in welcher Höhe Einkünfte erzielt werden.