Hallo Karl,
der Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit besteht längstens bis zum Monat der Vollendung der Regelaltersgrenze.
Da Leistungen grundsätzlich nur auf Antrag bewilligt werden, müssen Sie diesen Antrag (Vordruck R0110) rechtzeitig stellen. Im Regelfall ist dies drei Monate vor dem Beginn der Regelaltersrente. Wir empfehlen Ihnen den Antrag bei einem Versichertenberater, der Ortsbehörde Ihrer Wohnortgemeinde oder bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt zu stellen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist hierzu erforderlich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung