Hallo Weber ,
Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sind nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB VI versicherungsfrei nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde; der Bezug einer Vollrente wegen Alters vor diesem Zeitpunkt schließt das Eintreten von Versicherungspflicht seit dem 01.01.2017 nicht mehr aus.
Arbeitgeberbeiträge sind stets zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung