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Experten-Antwort

Ausbildung - Studium

von hackmers01.12.2019 | 16:34
84 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich habe gerade meine Ausbildung beendet und bin wg. überzähliger Urlaubstage noch bis in den Beginn Dezember 2019 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Mitte März 2020 werde ich ein Studium beginnen. In meinem Ausbildungsberuf bei meinem bisherigen Betrieb werde ich nicht weiterbeschäftigt. Für den Zwischenzeitraum habe ich mich an verschiedenen Stellen beworben, kann aber keine (vorübergehende) Anstellung finden. Wie verhalte ich mich im Hinblick auf meine Rentenversicherung jetzt richtig? Muss ich mich arbeitslos melden? Oder gibt es auch eine Übergangszeit zwischen Ausbildung und Studium? In einer ersten Übergangszeit zwischen Abitur Juni 2016 und Beginn der Ausbildung Januar 2017 habe ich in einem Minijob sozialversichert 4 Monate (September bis Dezember 2016) gearbeitet. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Hilfe / Auskunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2019 | 14:24

Hallo hackmers,

ich denke auch, dass sie sich bei der Arbeitsagentur melden und dort Arbeitslosengeld beantragen sollten.

Vorteil für Ihre Geldbörse:

Es kommen ein paar Mark (Euro) monatlich rein

Vorteil für Ihre Rentenversicherung:

Durchgehend Beiträge, da auch vom AloGeld idR Rentenbeiträge abgeführt werden.

1 Antworten

Siehe hieram 01.12.2019 | 17:26
Da Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, ist die Rentenversicherung nicht für Sie zuständig. Für Sie hat es den Vorteil, dass vom Arbeitslosengeld auch Beiträge zur Rentenversicherung UND zur Kranken-/Pflegeversicherung bezahlt werden. Bis zur Höhe von 165 EUR dürfen Sie darüber hinaus noch hinzuverdienen, ohne dass es Ihnen vom ALG I abgezogen wird. Da Sie jetzt schon wissen, dass Sie erst einmal keine Tätigkeit mehr habe werden, auf zum Arbeitsamt!
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