Hallo Günter,
innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit eine Altersrente mit Vollendung des 67. Lebensjahres zu beziehen. Hierfür ist erforderlich, dass insgesamt fünf Jahre mit Pflichtbeitragszeiten vorliegen. Schulische Ausbildungszeiten sind beitragsfreie Zeiten und zählen nicht zu den Plichtbeitragszeiten.
Ob die Zeiten im Rahmen der Beamtenversorgung angerechnet werden können, kann der gesetzliche Rentenversicherungsträger nicht beantworten.