Sofern Sie in Deutschland und Italien Beiträge gezahlt haben, werden diese Zeiten aufgrund des europäischen Rechts für die Anspruchsvoraussetzungen zusammengerechnet.
Die Rente berechnet, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, jeder Träger aus seinen Zeiten.
D.h. Italien zahlt die Rente aus den italienischen Zeiten und Deutschland zahlt die Rente aus den deutschen Zeiten.
Der Rentenantrag wird im Land des Wohnsitz gestellt.
Bei Wohnsitz in Italien stellen Sie ihren Rentenantrag für die deutsche Altersrente direkt beim italienischen Träger INPS,
dieser leitet den Rentenantrag nach Deutschland weiter.