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Ausbildungszeiten

von kotte09.10.2009 | 16:26
854 Ansichten
2 Antworten
Ich habe einige Jahre nach meiner handwerklichen Ausbildung, die bereits im Versicherungsverlauf als Pflichtbeitragszeit mit 3,5 Jahren anerkannt ist, eine Meisterschule als Abend-/Wochenendkurs nebenberuflich besucht. Während dieser Zeit habe ich normalen Arbeitslohn in unveränderter Höhe erhalten. Die daraus abgeführten Beitragszeiten sind ebenfalls im Versicherungsverlauf enthalten. Meine Frage: Ist es erforderlich, die Zeiten der Meisterschule ebenfalls anerkennen zu lassen? Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.10.2009 | 13:20

Hallo kotte,

grds. sind alle rentenrechtlich relevanten Tatbestände anzugeben. Damit besteht die Möglichkeit nicht, auf bestimmte Zeiten zu verzichten. Allerdings stimme ich den Ausführungen von Wolfgang inhaltlich zu.

1 Antworten

Wolfgangam 09.10.2009 | 19:45
Hallo kotte, >Meine Frage: Ist es erforderlich, die Zeiten der Meisterschule ebenfalls anerkennen zu lassen? Schaden kann es nicht - bringen tut's gar nichts. Zunächst wird die DRV prüfen müssen, ob der zeitliche Umfang (Anwesenheit an der Ausbildungsstätte, + Hin- und Rückfahrt, + häusliche Vor-/Nachbereitung) für die Meisterschule höher war, als der gleiche zeitliche Aufwand für die Berufstätigkeit. Bei Ganztagstätigkeit schon rechnerisch eher unwahrscheinlich. Sollte sich trotzdem ergeben, dass der zeitliche Aufwand für die Meisterschule höher war, wird die Zeit als Ausbildungszeit neben der Pflichtbeitragszeit anerkannt - das sagt zunächst mal gar nichts. Der zeitliche Wert gleich null, da Sie in der selben Zeit durchgehend pflichtversichert waren ...das Jahr hat nur 12 Monate. Bei Anerkennung würde eine vergleichende Bewertung erfolgen - Pflichtbeiträge gegen Wert der Ausbildungszeit (als Fachschule könnte sie noch bewertet werden - wenn Sie nicht bereits eine Lehrzeit mit 3 Jahren aufgewertet bekommen haben ...werden Sie, sonst würden Sie nicht zur Meisterschule zugelassen werden ;-) ...mehr als max. 3 Jahre berufliche/fachschulische Ausbildung werden nicht mehr (höher-)bewertet). Trotz den Fall, dass die Meisterschule neben den Pflichtbeiträgen bewertet werden könnte - sie würde nur max. 75 % des jeweiligen Durchschnittseinkommens erhalten können ...Ihre Verdienste aus der Pflichtversicherung in der gleichen Zeit werden höher. Wie mans dreht, Ergebnis; viel Arbeit, Schreiberei, und nix kommt bei raus - so will es der Gesetzgeber ;-) Weisen die Meisterschule einfach nach, es kann nicht schaden - wenn der Fragebogen zur Erklärung über den zeitlichen Umfang der Beschäftigung/der Ausbildung kommt, ab in die nächste Beratungsstelle, ist in 5 Min. erledigt. Wenn Sie unmittelbar vor der Rente stehen, wird jeder Berater sagen ...lassen Sie's , es sei denn, er braucht's für die Statistik ;-)) Gruß w.
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