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Ausbildungszeiten

von Susanne08.05.2010 | 12:54
998 Ansichten
4 Antworten
Habe 1984 eine Fachschule besucht, während dieser Zeit Geld vom Arbeitsamt erhalten. Im Versicherungsverlauf steht "Arbeitslosigkeit", auf Nachfrage hat mir die DRV mitgeteilt, ich soll Zeugnisse vorlegen, dann wird geprüft, ob das evtl. als Ausbildungszeit gilt. Welche Auswirkung hätte das? (Vor- und Nachteile) Gilt eine Ausbildungszeit als Ausfallzeit oder wird die einer Beitragszeit (einem Arbeitsverhältnis) gleichgestellt. Dazu kommt noch, daß ich eine Lehre (vom 16. Lebensjahr an) absolviert habe. Da steht im Schreiben der DRV, daß dafür automatisch 3 Jahre Ausbildungszeit gerrechnet werden - obwohl meine Lehrzeit nur 2 Jahre dauerte! Ist das auch korrekt?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 10.05.2010 | 10:31

1. Vgl. Ausführungen vom 06.05.2010 (Bewertung Fachschule bei Rente).

2. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung gem. § 71 SGB VI gelten die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung.

Moderatoren-Antwortam 10.05.2010 | 16:22

1. Die Aussagen in der genannten Ziffer 2 beziehen sich auf die Bewertung der Zeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (vgl. § 71 SGB VI).

2. Im Rahmen des § 54 SGB VI sind nur noch Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung als beitragsgeminderte Zeiten zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde sind auch die tatsächlichen Ausbildungszeiten vom Rentenversicherungsträger zu ermitteln.

2 Antworten

Icham 09.05.2010 | 10:48
Wenn die Ausbildungszeit nur 2 Jahre gedauert hat, dann wird diese Zeit auch nur für 2 Jahre höher bewertet... Arbeitslosigkeit und Fachschulbesuch können auch parallel nebeneinander im Versicherungsverlauf aufgenommen werden. Das bringt Ihnen eventuell sogar mehr als wenn der Arbeitslosengeldbezug als Berufsausbildung bzw. Umschulung bewertet wird... Je nachdem wieviel Sie an Alo-Geld bezogen haben... Natürlich keine Gewähr auf meine Überlegungen ;-)
Jürgenam 10.05.2010 | 15:34
Zu 2. Ich dachte, dass das abgeschafft worden sei. Es werden doch nur noch Zeiten einer tatsächlichen Berufsausbildung besser bewertet, oder etwas doch nicht? Wenn dem nicht so ist, dann frage ich mich wieso ich meinen Lehrvertrag einsenden sollte, wenn sich bei meiner späteren Rente nichts ändert und ich genauso viel bekommen würde wenn ich das nicht getan hätte?! So könnte ja jeder Hilfsarbeiter der keine BA absolviert und gleich gutes Geld verdient hat von einer besseren Bewertung seiner Versicherungsz. bis 25 profitieren ohne dass er jemals so wenig verdient hat wie ich als Lehrling?!
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