Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ausbildungszeiten

von Uli202307.01.2023 | 13:53
104 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine Lehre gemacht, die hat 2 Jahre gedauert. Diese wurde mit Entgeltpunkten anerkannt. Danach habe ich gearbeitet und eine 2. Ausbildung zum Bürokaufmann gemacht. Diese Ausbildung habe ich Abends nach meinem Vollzeitjob absolviert! Aufgrund von Gesundheitlichen Einschränkungen habe ich (einschließlich Wochenende, mehr Zeitaufwand gehabt, als mein Vollzeitjob. Vollzeitjob 38,5 Stunden Ausbildung am Abend (mit Wegstrecke, Vor und.- Nachbereitung) über 40 Stunden in der Woche! Meine Frage: wirkt sich das auf meine Entgeldpunkte aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uli2023,

die Frage kann von hier aus nicht eindeutig beantwortet werden.

Sie können den Versuch starten, die 2. Ausbildung geltend zu machen. Die Zeit selbst kann allerdings nur dann einen höheren Entgeltpunktwert erhalten, wenn aufgrund der der Vollzeitbeschäftigung nicht bereits der monatliche Entgeltpunktwert bei 0,0625 liegt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

PiDam 07.01.2023 | 22:14
Dafür gibt es keine weiteren Entgeltpunkte, da neben der Vollzeitstelle, für die ja RV-Beiträge gezahlt wurden, keine weiteren Beiträge berücksichtigt werden können.
W°lfgangam 08.01.2023 | 18:19
Hallo Uli2023, zunächst: bis zu 3 Jahren beruflicher Ausbildung könnten aufgewertet werden (sofern da nicht noch eine Fachschule in die max. zu bewertende Zeit reingrätscht). Theorie: Es lässt sich wirklich glaubhaft feststellen, dass neben der Vollbeschäftigung der zeitliche Aufwand für die Ausbildung höher war = Bingo, kommt 1 weiteres Jahr bei den beitragsgeminderten Zeiten aus der Gesamtleistungsbewertung dazu. Praxis: 2 Jahre Lehrzeit haben zusammen vielleicht 0,5 EP, hier käme max. 1 EP dazu. 3 Jahre Berufsausbildung haben zusammen vielleicht 1,4 EP (0,9 EP während der Vollbeschäftigung erzielt), käme nur 0,85 dazu - also weniger. Da zusätzliche/beitragsgeminderte Zeiten auch weitere Auswirkungen haben, ist das nur eine sehr vereinfachte Darstellung bezogen auf lediglich die Bewertung der Berufsausbildung. ABER, da alle für die DRV relevanten Versicherungszeiten verpflichtend mitzuteilen sind, haben Sie gar keine Wahl, das von einer Best-Off-Strategie abhängig zu machen ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026