Hallo Uli2023,
die Frage kann von hier aus nicht eindeutig beantwortet werden.
Sie können den Versuch starten, die 2. Ausbildung geltend zu machen. Die Zeit selbst kann allerdings nur dann einen höheren Entgeltpunktwert erhalten, wenn aufgrund der der Vollzeitbeschäftigung nicht bereits der monatliche Entgeltpunktwert bei 0,0625 liegt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung