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Experten-Antwort

Ausbildungszeiten

von Uli202307.01.2023 | 13:53
98 Ansichten
3 Antworten
Ich habe eine Lehre gemacht, die hat 2 Jahre gedauert. Diese wurde mit Entgeltpunkten anerkannt. Danach habe ich gearbeitet und eine 2. Ausbildung zum Bürokaufmann gemacht. Diese Ausbildung habe ich Abends nach meinem Vollzeitjob absolviert! Aufgrund von Gesundheitlichen Einschränkungen habe ich (einschließlich Wochenende, mehr Zeitaufwand gehabt, als mein Vollzeitjob. Vollzeitjob 38,5 Stunden Ausbildung am Abend (mit Wegstrecke, Vor und.- Nachbereitung) über 40 Stunden in der Woche! Meine Frage: wirkt sich das auf meine Entgeldpunkte aus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2023 | 12:28

Hallo Uli2023,

die Frage kann von hier aus nicht eindeutig beantwortet werden.

Sie können den Versuch starten, die 2. Ausbildung geltend zu machen. Die Zeit selbst kann allerdings nur dann einen höheren Entgeltpunktwert erhalten, wenn aufgrund der der Vollzeitbeschäftigung nicht bereits der monatliche Entgeltpunktwert bei 0,0625 liegt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

PiDam 07.01.2023 | 22:14
Dafür gibt es keine weiteren Entgeltpunkte, da neben der Vollzeitstelle, für die ja RV-Beiträge gezahlt wurden, keine weiteren Beiträge berücksichtigt werden können.
W°lfgangam 08.01.2023 | 18:19
Hallo Uli2023, zunächst: bis zu 3 Jahren beruflicher Ausbildung könnten aufgewertet werden (sofern da nicht noch eine Fachschule in die max. zu bewertende Zeit reingrätscht). Theorie: Es lässt sich wirklich glaubhaft feststellen, dass neben der Vollbeschäftigung der zeitliche Aufwand für die Ausbildung höher war = Bingo, kommt 1 weiteres Jahr bei den beitragsgeminderten Zeiten aus der Gesamtleistungsbewertung dazu. Praxis: 2 Jahre Lehrzeit haben zusammen vielleicht 0,5 EP, hier käme max. 1 EP dazu. 3 Jahre Berufsausbildung haben zusammen vielleicht 1,4 EP (0,9 EP während der Vollbeschäftigung erzielt), käme nur 0,85 dazu - also weniger. Da zusätzliche/beitragsgeminderte Zeiten auch weitere Auswirkungen haben, ist das nur eine sehr vereinfachte Darstellung bezogen auf lediglich die Bewertung der Berufsausbildung. ABER, da alle für die DRV relevanten Versicherungszeiten verpflichtend mitzuteilen sind, haben Sie gar keine Wahl, das von einer Best-Off-Strategie abhängig zu machen ;-) Gruß w.
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