Die pauschale Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit (fiktive Bewertung) entfällt mit einem Renten ab dem 01.01.2009. Die Zeiten der
e c h t e n Berufsausbildung werden weiterhin zusätzlich bewertet. Weiterhin ist jedoch zu berücksichtigen, dass Zeiten der Fachschulausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme und der beruflichen Ausbildung insgesamt nur noch bis zu einer Höchstdauer von 36 Kalendermonaten und Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung gar nicht mehr bewertet werden.
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