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Experten-Antwort

Ausfallzeit durch Verweigerung des Arbeitslosenstatus

von nadine04.01.2019 | 01:59
140 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage, die mich schon sehr lange beschäftigt. Ich habe im November 2013 im Alter von 17 Jahren meine Ausbildung abgebrochen, um ab September 2014 eine andere Ausbildung zu beginnen. In der Zwischenzeit habe ich als freiwillige Praktikantin gearbeitet. Ich war sowohl im November 2013, als auch im April 2014 (da wurde ich 18) in der Arbeitsagentur um mich arbeitslos zu melden, dies wurde mir jedoch verwehrt. Nun zu meiner Frage: Habe ich aufgrund des fehlenden anerkannten Arbeitslosenstatus nun einbußen bei meiner Rente zu befürchten? Je nachdem wie gerechnet wird, wären das immerhin 5 bzw. sogar 9 Monate, die mir fehlen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.01.2019 | 10:52

Hallo nadine,

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug / Zeiten der Ausbildungssuche erhalten keine eigene Bewertung. Allerdings zählen sie zu den rentenrechtlichen Zeiten und sind somit bei der Wartezeit von 35 Jahren zu berücksichtige. Außerdem können sie die Bewertung weiterer Zeiten beeinflussen. Gravierende Auswirkungen dürfte die fehlende Zeit allerdings nicht haben.

2 Antworten

Danielaam 04.01.2019 | 10:34
Diese kleine Lücke wird nachher für die Rente kaum was ausmachen. Kümmere dich aber jetzt am besten auch um zusätzliche private Vorsorge
egal (der Erste)am 04.01.2019 | 11:28
Hallo Nadine, versuchen Sie, in nächster Zeit nicht erwerbsgemindert zu werden, dann stimmen die bisherigen Aussagen. Für eine spätere Altersrente haben die fehlenden 9 Monate in der Tat kaum Auswirkungen. Anders sieht es aber aus, wenn bei Ihnen morgen eine volle Erwerbsminderung eintreten würde. Der Gesamtleistungswert für die Bewertung der Zurechnungszeit (und damit für die Hochrechnung Ihrer Rente) wäre durch die fehlenden 9 Monate um knapp 15 % niedriger. Private Vorsorge, welche man ohnehin treffen sollte, erscheint hier um so angebrachter.
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