Hallo nadine,
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug / Zeiten der Ausbildungssuche erhalten keine eigene Bewertung. Allerdings zählen sie zu den rentenrechtlichen Zeiten und sind somit bei der Wartezeit von 35 Jahren zu berücksichtige. Außerdem können sie die Bewertung weiterer Zeiten beeinflussen. Gravierende Auswirkungen dürfte die fehlende Zeit allerdings nicht haben.
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