Hallo Denis,
für die Zeit der Arbeitslosigkeit kann in Ihrem Versicherungskonto bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Anrechnungszeit (früher Ausfallzeit) berücksichtigt werden.
Für Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug wurden von der damaligen Bundesanstalt für Arbeit erstmals ab Juli 1978 und letztmalig für Dezember 1982 Rentenbeiträge auf Basis des der Leistung zugrunde liegenden Bemessungsentgelts entrichtet.
Auch in den Jahren 1983 bis 1991 führte die Bundesanstalt für Arbeit für ihre Leistungsempfänger Beiträge an die Rentenversicherung ab. Hierbei handelte es sich allerdings nicht um »echte« Beitragszahlungen, sondern die Beiträge wurden von der BA pauschal und auch nur noch auf Basis der Höhe der BA-Leistung entrichtet und sind nicht in den Versichertenkonten gespeichert, so dass es sich bei diesen Zeiten rentenrechtlich nicht um Beitragszeiten, sondern um Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit handelt.
Daher unterscheidet sich ebenfalls entsprechend die Aufführung der Arbeitslosigkeitszeiten in ihrem Versicherungsverlauf bis 1982 und ab 1983.
Bei weiteren Fragen zu Ihrem individuellen Versicherungsverlauf vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam