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Experten-Antwort

Ausfallzeiten

von Steffi30.07.2019 | 19:37
74 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1959 und beabsichtige am 01.07.2023 in Rente zu gehen, da ich am 01.10.2022 meine 45 Berufsjahre geschafft habe. Ich habe nach meiner Ausbildung einen mehrmonatigen Auslandstripp gemacht, so dass mir diese Zeiten im Versicherungsverlauf fehlen. Normalerweise hätte ich bereits am 01.07.2022 meine 45 Berufsjahre voll. Kann ich diese 3 Monate mir durch freiwillige Rentennachzahlung nachträglich erkaufen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffi,

für die Zeit Ihres Auslandstrips nach Abschluss der Ausbildung können freiwillige Beiträge nicht nachgezahlt werden.

Die Möglichkeit einer Beitragsnachzahlung gibt es lediglich unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer der Ausbildung, wenn der Antrag vor Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt wird.

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4 Antworten

KSCam 30.07.2019 | 20:14
Nein das geht nicht. Aber es ist doch auch egal ob die 45 Jahre im Juli oder erst im Oktober 2022 voll sind, wenn Sie eh erst im Sommer 23 in Rente gehen können und bis dahin arbeiten.
KSCam 30.07.2019 | 20:48
Dann soll der AG Sie halt betriebsbedingt auf dem 31.10 kündigen......ist doch eventuell Verhandlungssache...... Oder Sie suchen sich in der Zeit des ALG Bezuges für ein paar Monate einen versicherten Minijob.
Steffiam 30.07.2019 | 20:27
Ist nicht egal. So würde ich zum 01.07.2022 betriebsbedingt gekündigt und bei einem Vergleich beim Arbeitsgericht eine Nettoabfindung von 9.000 Euro bekommen und danach 12 Monate ALG 1. Das wird zur Zeit angeboten.
W°lfgangam 31.07.2019 | 19:08
Hallo Steffi, Tipp 1: Erhalten Sie wg. der Abfindung eine Sperrfrist von wenigstens 3 vollen Monaten? Dann passen da die fehlenden 3 (freiwilligen) Beiträge rein. Tipp 2/Alternative: ALG-Antrag erst nach 3 vollen Monaten nach Ende der Beschäftigung stellen ...und wieder ist Luft für 3 freiwillige Beiträge. Tipp 3: Aufschub des Arbeitslosengeldanspruchs um ein Jahr (Dispositionsjahr). Könnte finanziell sogar interessant sein, wenn man mit Abfindung 'überbrückt' + anschließend ALG vielleicht sogar gleichwertig/höher, als die ungekürzte Rente wäre, die dann erst in 3 Jahren beantragt wird. Auch hier wäre wieder Luft im Dispositionsjahr, um die fehlenden Beiträge zu platzieren. Nebenbei: das 'Arbeitsamt' ist hier in der Beratungspflicht, Ihnen diese ALG-Optionen genauer zu erklären. Dort einfach nachfragen und anschließend mit Rentenberatung kombinieren :-) Gruß w.
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