Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Witwe 2023
In das Formular R 0675 ist das sogenannte kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen einzutragen, worunter auch das Krankengeld fällt.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass dieses Einkommen auf die Witwenente anzurechnen ist, wenn das Einkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
Um die Überprüfung der „Einkommensanrechnung“ vornehmen zu können, müssen Sie diesen Vordruck durch die Krankenkasse bestätigen lassen, wenn Sie im letzten Jahr Krankengeld bezogen haben.
Im Anschluss daran senden Sie diesen Vordruck wieder an die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers zurück
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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