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Experten-Antwort

Ausfüllen von Formular R0675

von Witwe 202305.05.2024 | 18:41
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte letztes Jahr eine OP und war lange krankgeschrieben. Muss ich jetzt mit diesem Formular zur meiner Krankenkasse fahren ? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Witwe 2023

In das Formular R 0675 ist das sogenannte kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen einzutragen, worunter auch das Krankengeld fällt.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass dieses Einkommen auf die Witwenente anzurechnen ist, wenn das Einkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt.

Um die Überprüfung der „Einkommensanrechnung“ vornehmen zu können, müssen Sie diesen Vordruck durch die Krankenkasse bestätigen lassen, wenn Sie im letzten Jahr Krankengeld bezogen haben.

Im Anschluss daran senden Sie diesen Vordruck wieder an die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers zurück

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Fahrt zur Rentenversicherungam 05.05.2024 | 18:53
Die Kommunikation mit der DRV erfordert in der Regel keine körperlich Anwesenheit. Sie können das ausgefüllte Formular natürlich auch per Post oder ggf. über die Online-Dienste der DRV versenden. Ansonsten können Sie auch einfach bei der zuständigen Renntenversicherungstelle anrufen und dort nachfragen, wie Sie am besten vorgehen sollen.
gut überlegenam 05.05.2024 | 18:57
Wenn Sie in der Zeit dann auch Krankengeld erhalten haben (das angerechnet werden kann auf Ihre Witwenrente unter Berücksichtigung der Freibeträge) müssen Sie das wohl. Ob Sie dort persönlich hinfahren oder es der KK per Post schicken ist allerdings Ihnen überlassen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
gut überlegenam 05.05.2024 | 19:02
Zitat von Fahrt zur Rentenversicherung anzeigenausblenden
Es ging aber doch gar nicht um eine Fahrt zur Rentenversicherung.... Aber wenn dann die KK das Formular ausgefüllt hat (was sie aber nur machen wird, wenn es auch Krankengeld gab, denn ansonsten interessiert es auch die DRV nicht, ob jemand lange krank war) kann es als PDF-Datei gescannt online an die DRV übermittelt werden, z.B. mit diesem Kontaktformular: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
Locker bleibenam 05.05.2024 | 19:25
Hoppla, der Depp bin ich! Krankenkasse ist nicht die DRV, in der Tat. Da nehme ich doch auch für mich in Anspruch :"Who's perfect" :-) Sorry, ich schätze Ihre Kommentare sehr
gut überlegenam 05.05.2024 | 19:29
Habe ich so auch nicht :-) habe es aber gern als Anlass genommen, dann einen (unnötigen) Fahrtweg zur DRV um den Link des Kontaktformulars zu erweitern, denn dass man zur DRV nicht unbedingt fahren muss, war doch schon ein hilfreicher Hinweis. wie das bei der KK ist.... no Ahnung, manche sind da auch schon etwas moderner :-)
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