Hallo Frau Lisa,
im Vordruck R0660 unter den Punkten 8.1.1 bis 8.1.5 wird nur ein Teil der möglichen Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) abgefragt.
Erzielt man weitere, verbleibende (sonstigen) Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, die nicht unter den vorgenannten Punkten 8.1.1 bis 8.1.5 bereits abgefragt wurden, müsste man unter Punkt 8.1.6 "ja" angeben.
Den Inhalt von § 20 EStG finden Sie im Link: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html