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Experten-Antwort

Ausfüllung Vordruck R 0660 Punkt 8 Vermögenseinkommen

von Frau Lisa25.11.2024 | 09:15
269 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Team, unter Punkt 8 des Formulars gibt es den Punkt 8.1 Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Einkommenssteuergesetz und es gibt den Punkt 8.1.6 sonstige Einkommen aus Kapitalvermögen. Welche Einnahmen zählen zu welchem Punkt ? Was sind die sonstigen Einkommen aus Kapitalvermögen? Vielen Dank für die Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Lisa,

im Vordruck R0660 unter den Punkten 8.1.1 bis 8.1.5 wird nur ein Teil der möglichen Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) abgefragt. 

Erzielt man weitere, verbleibende (sonstigen) Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, die nicht unter den vorgenannten Punkten 8.1.1 bis 8.1.5 bereits abgefragt wurden, müsste man unter Punkt 8.1.6 "ja" angeben. 

Den Inhalt von § 20 EStG finden Sie im Link: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Steuernam 25.11.2024 | 10:22
Steht doch alles im § 20 EStG! Bei Unklarheiten hilft Ihnen gerne Ihr Steuerberater.
Volkeram 25.11.2024 | 13:57
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