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Experten-Antwort

Ausgesetzte Krankenkassenzuschüsse

von Thomas Meschkank22.08.2025 | 08:19
231 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag verehrte Damen und Herren, das heutige Anliegen. Die DRV hat mir mitgeteilt, das die Zuschüsse zur Krankenversicherung ab 01.01.2025 nicht mehr gezahlt werden, bereits gezahlte wieder zurück gezahlt werden sollen. Begründung der DRV. Meine Krankenversicherung hat der DRV meine Kündigung der Krankenversicherung zum 31.12.2024 gemeldet. Als Grund wurde "Verzug ins Ausland" angegeben. Das stimmt so nicht. Ich halte mich nicht im vertragslosen Ausland auf. Dies habe ich auch der DRV per Erklärung,mitgeteilt. Richtig ist, ich habe mich am 03.12.2024 beim Einwohnermeldeamt abgemeldet. Richtig ist, ich habe keine Meldeadresse. Nun wird mir unter anderem eingeräumt, das mir bei Nachweis, das ich nicht im vertragslosen Ausland lebe, ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt werden könnte. Nun sollte eine Erklärung meinerseits doch genügen. Kann die DRV mir nun die Zahlung zur Krankenversicherung weiter verweigern und eine Rückzahlung fordern ? Mit freundlichen Grüßen Thomas Meschkank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2025 | 09:02

Sehr geehrter Fragsteller, die Antwort des User "Toni" ist hier vollkommen zutreffend. Den Sachverhalt müssen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse klären.

 

5 Antworten

Toniam 22.08.2025 | 08:33
Einen Zuschuss zur Krankenversicherung gibt es nur, wenn Sie tatsächlich krankenversichert sind. Das Problem hier dürfte sein, dass die Krankenkasse gemeldet hat, dass Sie nicht mehr versichert sind. Sie sollten das dringend mit der Krankenkasse klären.
Kaum zu glauben!am 22.08.2025 | 08:37
Es ist doch wohl eindeutig, dass allein Sie in der Verantwortung stehen und das Problem mit der Krankenkasse und nicht mit der Rentenversicherung klären müssen. Die Rentenversicherung richtet sich allein nach den Angaben der Krankenkasse und diese können Sie nicht einfach umgehen.
Praxisam 22.08.2025 | 09:09
Den Zuschuss bekommen Sie nur, wenn Sie freiwillig versichert sind. Sind Sie nicht freiwillig versichert, bekommen Sie auch keinen Zuschuss. So einfach ist das.
Claus Mülleram 22.08.2025 | 12:28
So so, Kollege Thomas, "Meine Krankenversicherung hat der DRV meine Kündigung der Krankenversicherung zum 31.12.2024 gemeldet." Also wurden keine Beiträge an irgendeine Krankenversicherung, sei es gesetzlich oder privat, bezahlt. Was hat er denn mit den kassierten Zuschüssen gemacht? Doch nicht etwa in die eigene Tasche gesteckt? Versoffen, verspielt, verhur...? Sucht bereits der Staatsanwalt mittels Haftbefehl? Solchen Kollegen würde ich sofort jede Rentenzahlung einstellen (nicht nur KV-Zuschüsse!), bis eine "Lebendbescheinigung vorliegt, sowie eine zulässige Bankverbindung". Meldeadressen kann man selbst als Obdachloser, bei diversen Sozialvereinen und Stellen, beantragen und erhalten.
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