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Experten-Antwort

Ausgesteuert, 9 Jahre EM Rente bezogen und weiter krank

von Peppinase02.07.2020 | 03:28
296 Ansichten
13 Antworten
Hallo zusammen, ich habe 78 Wochen Krankengeld bezogen weil ich eine schwere Gefäßerkrankung habe. Direkt nachdem ich ausgesteuert wurde bin ich nach Antrag in eine volle Erwerbsminderungsrente gekommen. Diese Rente habe ich nun 9 Jahre lang bezogen. Immer wieder bekam ich eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt nachdem ich durch interne Gutachten in den Räumen der DRV für arbeitsunfähig befundet wurde. Nach 9 Jahren hätte nun in eine Dauerrente bzw. unbefristete Rente umgewandelt werden müssen da ich immer noch arbeitsunfähig bin denn ohne eine sehr riskante OP wird mein Leiden nicht verschwinden. Diese OP habe ich abgelehnt da die Risiken zu hoch sind danach dauerhafte Schädigungen zu erhalten. Nun bekam ich aber nach Antragstellung der Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente einen Termin für einen externen Gutachter aus der Fachrichtung Orthopädie. Dort wurde ich dann begutachtet und im Ablehnungsbescheid beruft man sich nun auf dieses Gutachten denn laut dem Orthopäden bin ich arbeitsfähig. Er konnte ja nicht viel feststellen da ich ja kein orthopädisches Problem habe. Ich habe ein Gefäßleiden im Rücken weshalb man mich dann in eine orthopädische Schublade gesteckt hat. Vor der Begutachtung habe ich in der DRV angerufen und nachgefragt ob sie sicher sind das ich zu einem Orthopäden müsste wegen einem Gutachten ich hätte ja kein Problem mit meiner Wirbelsäule sondern ein Gefäßleiden im Rücken. Man meinte nur das hätte alles so seine Richtigkeit. Ich befinde mich nun im Beginn eines Widerspruchsverfahren gegen diesen Bescheid da man sich auf ein Gutachten der falsche Fachrichtung berufen hat. Eigendlich muss ich mich nun umgehend arbeitslos melden um dann ALG 1 zu beziehen. Anwartschaft hätte ich dort für 12 Monate. Meine Fragen sind nun: 1. Bekomme ich ALG 1 wenn ich sofort mit einer Krankmeldung ankomme? 2. Steht mir Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld zu während ich mich im Widerspruchsverfahren befinde? Im Internet habe ich eine gelesen ds mir dann keines zusteht 3. Muss ich mich arbeitslos melden um dann normal ALG 1 zu beziehen und erwähne nicht das ich eigendlich weiter krank bin und ein Widerspruchsverfahren läuft wegen der Erwerbsminderungsrente? Stehe ich dann quasi dem Arbeitsmarkt ganz normal zur Verfügung oder bekomme ich dann Probleme wegen dem Widerspruchsverfahren oder später Probleme mit dem Sozialgericht weil ich mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt habe, wenn auch nicht freiwillig. Fest steht ich will arbeiten aber kann nicht und mir ist auch klar selbst wenn ich arbeitsfähig wäre das mich kein Arbeitgeber einstellen würde wenn er hört das ich 11 Jahre lang krank war und auch noch eine Schwerbehinderung von 50% mitbringe. Habt ihr auf meine Fragen irgendwelche Lösungen was mir nun für Leistungen zustehen wenn in 4 Wochen dann meine Rente ausläuft? Ich bin wirklich verzweifelt weil ich nicht weiß wie es dann weitergeht. Irgendeiner muss doch dann für mich zuständig sein. Sorry wegen dem vielen Text aber ich muss es ja vernünftig erklären. Danke Peppinase

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.07.2020 | 09:34

Hallo Peppinase,

wir empfehlen Ihnen, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Teilen Sie mit, dass Sie gegen den ablehnenden Rentenbescheid Widerspruch eingelegt haben. Die Agentur muss dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen. Als Experten der Rentenversicherung können wir allerdings keine Aussagen zu diesem Anspruch treffen. Wir bitten insoweit um Verständnis.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

ALGam 02.07.2020 | 04:29
Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt? Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".
Hilsbereitam 02.07.2020 | 07:17
ALG schrieb

Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt?

Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".

@ ALG: es ist jemand in Sorge, um seine Existenz.... ich finde es unmöglich, wie Sie antowrten!!!! Manche Menschen haben eben nicht das komplette Wissen, dass Sie offensichtlich haben wollen. Es tut mir leid, dass ich die Fragen nicht beantworten kann - aber ein sachlicher und respektvoller Umgang sollte doch in diesem Forum möglich sein!?!? Demut!!! Meine Fragen sind nun: 1. Bekomme ich ALG 1 wenn ich sofort mit einer Krankmeldung ankomme? 2. Steht mir Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld zu während ich mich im Widerspruchsverfahren befinde? Im Internet habe ich eine gelesen ds mir dann keines zusteht 3. Muss ich mich arbeitslos melden um dann normal ALG 1 zu beziehen und erwähne nicht das ich eigendlich weiter krank bin und ein Widerspruchsverfahren läuft wegen der Erwerbsminderungsrente? Stehe ich dann quasi dem Arbeitsmarkt ganz normal zur Verfügung oder bekomme ich dann Probleme wegen dem Widerspruchsverfahren oder später Probleme mit dem Sozialgericht weil ich mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt habe, wenn auch nicht freiwillig.
Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt? Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".
helgaam 02.07.2020 | 12:44
Hallo Peppinase. So wie Dir, geht es mir auch (50). Genau gleicher Lebenslauf! Nur, dass ich die volle EMR als Arbeitsmarktrente erhalte. Diese wurde schon 3x verlängert. Also jetzt knapp 9 Jahre EMR, davor ausgesteuert und davor normaler Vollzeitjob. Jetzt wird meine EMR nicht verlängert! Einspruch läuft. Doch auch mich interessiert. -Habe ich ALG1 Anspruch? Höhe? Wie zuletzt vor Renteneintritt? -Für wielange? Volle Laufzeit? -Auch ich werde wohl kaum vermittelt werden können (60%GdB, weiterhin körper. und seel. Probleme) Vielleicht kannst mich ja auf dem laufenden halten. Danke helga
ALGam 02.07.2020 | 13:16
Hilsbereit schrieb

@ ALG: es ist jemand in Sorge, um seine Existenz.... ich finde es unmöglich, wie Sie antowrten!!!!

Manche Menschen haben eben nicht das komplette Wissen, dass Sie offensichtlich haben wollen.

Es tut mir leid, dass ich die Fragen nicht beantworten kann - aber ein sachlicher und respektvoller Umgang sollte doch in diesem Forum möglich sein!?!?

Demut!!!

Meine Fragen sind nun:

1. Bekomme ich ALG 1 wenn ich sofort mit einer

Krankmeldung ankomme?

2. Steht mir Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld zu

während ich mich im Widerspruchsverfahren

befinde? Im Internet habe ich eine gelesen ds

mir dann keines zusteht

3. Muss ich mich arbeitslos melden um dann normal

ALG 1 zu beziehen und erwähne nicht das ich

eigendlich weiter krank bin und ein

Widerspruchsverfahren läuft wegen der

Erwerbsminderungsrente?

Stehe ich dann quasi dem Arbeitsmarkt ganz

normal zur Verfügung oder bekomme ich dann

Probleme wegen dem Widerspruchsverfahren oder

später Probleme mit dem Sozialgericht weil ich

mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt

habe, wenn auch nicht freiwillig.

[/quote]

Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt?

Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".[/quote]

Was willst du denn? Einen Link wo ihm perfekt mit dieser Frage geholfen wird, hat er doch bekommen! Du fragst doch auch nicht im Aldi was ein Haarschnitt kostet!
am 02.07.2020 | 14:53
Hilsbereit schrieb

@ ALG: es ist jemand in Sorge, um seine Existenz.... ich finde es unmöglich, wie Sie antowrten!!!!

Manche Menschen haben eben nicht das komplette Wissen, dass Sie offensichtlich haben wollen.

Es tut mir leid, dass ich die Fragen nicht beantworten kann - aber ein sachlicher und respektvoller Umgang sollte doch in diesem Forum möglich sein!?!?

Demut!!!

Meine Fragen sind nun:

1. Bekomme ich ALG 1 wenn ich sofort mit einer

Krankmeldung ankomme?

2. Steht mir Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld zu

während ich mich im Widerspruchsverfahren

befinde? Im Internet habe ich eine gelesen ds

mir dann keines zusteht

3. Muss ich mich arbeitslos melden um dann normal

ALG 1 zu beziehen und erwähne nicht das ich

eigendlich weiter krank bin und ein

Widerspruchsverfahren läuft wegen der

Erwerbsminderungsrente?

Stehe ich dann quasi dem Arbeitsmarkt ganz

normal zur Verfügung oder bekomme ich dann

Probleme wegen dem Widerspruchsverfahren oder

später Probleme mit dem Sozialgericht weil ich

mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt

habe, wenn auch nicht freiwillig.

[/quote]

Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt?

Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".[/quote]

Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt? Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".
Und Sie helfen, in dem Sie hier den "Gutmensch" geben möchten und dabei verkennen, dass dies ein Rentenforum ist? Wohl kaum!
Siehe hieram 02.07.2020 | 16:02
Hallo Peppinase, hallo Helga, unter Umständen könnte ein Anspruch auch auf Krankengeld bestehen, auch wenn bereits 'ausgesteuert' worden war. Das würde aber dann nur gelten, wenn für einen sich überschneidenden Zeitraum seinerzeit die Zahlung von Krankengeld durch die EM-Rente erstattet wurde. Die entsprechenden Wochen gelten dann als 'nicht verbraucht'. Ob eine Erstattung an die KK stattgefunden hatte, sollte Ihnen auch durch die DRV seinerzeit bestätigt worden sein. Es gibt hierzu zwei Urteile des BSG: B 1 KR 5/97 R und B 1 KR 8/97 R Insofern ist der Krankengeldanspruch nach Wegfall einer der in § 50 Abs. 1 SGB V genannten Leistungen allein nach § 48 SGB V zu beurteilen. Wenn also zu Beginn der vollen Erwerbsminderungsrente auf Zeit die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen nicht ausgeschöpft wurde, lebt nach dem Ende der Zeitrente bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit der Krankengeldanspruch wieder auf. Weitere Voraussetzung hierbei ist, dass diese durchgehende Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit fortbesteht. Sie sollten sich dann spätestens am letzten Tag des EM-Renten-Anspruchs krank schreiben lassen als 'Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen'. Dies könnte für Sie eine Option sein, die Zeit nach Ende der Bewilligungsfrist zu überbrücken. Alles Gute!
Gabi Brückneram 02.07.2020 | 17:49
Hallo Ich würde in ihrer Situation mich an den VDK wenden unbd mich beraten lassen.
Kleeblattam 02.07.2020 | 19:16
Ich würde Ihnen empfehlen, einen Fachanwalt für Sozial- und möglichst auch Arbeitsrecht zu Hilfe zu nehmen. Es scheint ja doch Vieles zusammen zu kommen.Sehr komplex. Versäumen Sie bitte nicht die Möglichkeit Ihre Rente zurück zu bekommen. Beim VDK , weiß ich aus eigener Erfahrung, gerade jetzt zu Corona Zeiten, es dauert und persönliche Gespräche sind kaum zu bekommen. Vielleicht steht Ihnen ja finanzielle Unterstützung zu. Ansonsten kostet ein Widerspruchsverfahren so ca. 380 Euro. Erkundigen Sie sich aber vorher. Ich drücke Ihnen die Daumen und wünsche viel Erfolg!! Lassen Sie sich nicht entmutigen. Über den Umgangston , den hier Einige zum Ausdruck bringen bin ich entsetzt. Komplett daneben!
Kleeblattam 02.07.2020 | 19:22
Noch eine Anmerkung, es scheint aktuell die Verfahresweise der Rentenversicherung zu sein, wenn eben möglich, oder eben auch nicht, EM Renten zu entziehen. Dazu werden dann gerne fachfremde Gutachter zu Rate gezogen. Auch in meinem Bekanntenkreis passiert. Daher die Empfehlung, Anwalt für Sozialrecht.
Peppinaseam 03.07.2020 | 03:50
Kleeblatt schrieb

Ich würde Ihnen empfehlen, einen Fachanwalt für Sozial- und möglichst auch Arbeitsrecht zu Hilfe zu nehmen.

Es scheint ja doch Vieles zusammen zu kommen.Sehr komplex.

Versäumen Sie bitte nicht die Möglichkeit Ihre Rente zurück zu bekommen.

Beim VDK , weiß ich aus eigener Erfahrung, gerade jetzt zu Corona Zeiten, es dauert und persönliche Gespräche sind kaum zu bekommen.

Vielleicht steht Ihnen ja finanzielle Unterstützung zu.

Ansonsten kostet ein Widerspruchsverfahren so ca. 380 Euro.

Erkundigen Sie sich aber vorher.

Ich drücke Ihnen die Daumen und wünsche viel Erfolg!!

Lassen Sie sich nicht entmutigen.

Über den Umgangston , den hier Einige zum Ausdruck bringen bin ich entsetzt.

Komplett daneben!

Hallo Kleeblatt, im Namen aller Hilfesuchenden in diesem Forum möchte ich danke sagen für deinen konstruktiven Beitrag. Du bist jemand der versucht hat zu Helfen ohne uns zu beschimpfen. Erwerbsgeminderte sind schon gestraft genug und ich freue mich immer wenn es Menschen wie Dich gibt die noch empathisch sind. Es ist echt widerlich wie sich teilweise Menschen äußern hier. Wir alle haben Fragen und hoffen das uns jemand weiterhelfen kann. Leute die sich hier negativ zu irgendetwas äußern sollten sich schämen und den Mund halten. Sorry aber das musste mal gesagt werden... Peppinase
Peppinaseam 03.07.2020 | 03:36
helga schrieb

Hallo Peppinase.

So wie Dir, geht es mir auch (50).

Genau gleicher Lebenslauf!

Nur, dass ich die volle EMR als Arbeitsmarktrente erhalte.

Diese wurde schon 3x verlängert.

Also jetzt knapp 9 Jahre EMR, davor ausgesteuert und davor normaler Vollzeitjob.

Jetzt wird meine EMR nicht verlängert!

Einspruch läuft.

Doch auch mich interessiert.

-Habe ich ALG1 Anspruch? Höhe? Wie zuletzt vor Renteneintritt?

-Für wielange? Volle Laufzeit?

-Auch ich werde wohl kaum vermittelt werden können (60%GdB, weiterhin körper. und seel. Probleme)

Vielleicht kannst mich ja auf dem laufenden halten.

Danke

helga

Hallo zusammen, ich habe 78 Wochen Krankengeld bezogen weil ich eine schwere Gefäßerkrankung habe. Direkt nachdem ich ausgesteuert wurde bin ich nach Antrag in eine volle Erwerbsminderungsrente gekommen. Diese Rente habe ich nun 9 Jahre lang bezogen. Immer wieder bekam ich eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt nachdem ich durch interne Gutachten in den Räumen der DRV für arbeitsunfähig befundet wurde. Nach 9 Jahren hätte nun in eine Dauerrente bzw. unbefristete Rente umgewandelt werden müssen da ich immer noch arbeitsunfähig bin denn ohne eine sehr riskante OP wird mein Leiden nicht verschwinden. Diese OP habe ich abgelehnt da die Risiken zu hoch sind danach dauerhafte Schädigungen zu erhalten. Nun bekam ich aber nach Antragstellung der Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente einen Termin für einen externen Gutachter aus der Fachrichtung Orthopädie. Dort wurde ich dann begutachtet und im Ablehnungsbescheid beruft man sich nun auf dieses Gutachten denn laut dem Orthopäden bin ich arbeitsfähig. Er konnte ja nicht viel feststellen da ich ja kein orthopädisches Problem habe. Ich habe ein Gefäßleiden im Rücken weshalb man mich dann in eine orthopädische Schublade gesteckt hat. Vor der Begutachtung habe ich in der DRV angerufen und nachgefragt ob sie sicher sind das ich zu einem Orthopäden müsste wegen einem Gutachten ich hätte ja kein Problem mit meiner Wirbelsäule sondern ein Gefäßleiden im Rücken. Man meinte nur das hätte alles so seine Richtigkeit. Ich befinde mich nun im Beginn eines Widerspruchsverfahren gegen diesen Bescheid da man sich auf ein Gutachten der falsche Fachrichtung berufen hat. Eigendlich muss ich mich nun umgehend arbeitslos melden um dann ALG 1 zu beziehen. Anwartschaft hätte ich dort für 12 Monate. Meine Fragen sind nun: 1. Bekomme ich ALG 1 wenn ich sofort mit einer Krankmeldung ankomme? 2. Steht mir Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld zu während ich mich im Widerspruchsverfahren befinde? Im Internet habe ich eine gelesen ds mir dann keines zusteht 3. Muss ich mich arbeitslos melden um dann normal ALG 1 zu beziehen und erwähne nicht das ich eigendlich weiter krank bin und ein Widerspruchsverfahren läuft wegen der Erwerbsminderungsrente? Stehe ich dann quasi dem Arbeitsmarkt ganz normal zur Verfügung oder bekomme ich dann Probleme wegen dem Widerspruchsverfahren oder später Probleme mit dem Sozialgericht weil ich mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt habe, wenn auch nicht freiwillig. Fest steht ich will arbeiten aber kann nicht und mir ist auch klar selbst wenn ich arbeitsfähig wäre das mich kein Arbeitgeber einstellen würde wenn er hört das ich 11 Jahre lang krank war und auch noch eine Schwerbehinderung von 50% mitbringe. Habt ihr auf meine Fragen irgendwelche Lösungen was mir nun für Leistungen zustehen wenn in 4 Wochen dann meine Rente ausläuft? Ich bin wirklich verzweifelt weil ich nicht weiß wie es dann weitergeht. Irgendeiner muss doch dann für mich zuständig sein. Sorry wegen dem vielen Text aber ich muss es ja vernünftig erklären. Danke Peppinase
Hallo Peppinase. So wie Dir, geht es mir auch (50). Genau gleicher Lebenslauf! Nur, dass ich die volle EMR als Arbeitsmarktrente erhalte. Diese wurde schon 3x verlängert. Also jetzt knapp 9 Jahre EMR, davor ausgesteuert und davor normaler Vollzeitjob. Jetzt wird meine EMR nicht verlängert! Einspruch läuft. Doch auch mich interessiert. -Habe ich ALG1 Anspruch? Höhe? Wie zuletzt vor Renteneintritt? -Für wielange? Volle Laufzeit? -Auch ich werde wohl kaum vermittelt werden können (60%GdB, weiterhin körper. und seel. Probleme) Vielleicht kannst mich ja auf dem laufenden halten. Danke helga
Hallo Helga, lieben Dank für Deinen Beitrag. Es ist schon eine riesen Sauerrei was man mit uns Erwerbsgeminderten macht. Als hätten wir nicht schon genug Probleme mit unserer Gesundheit. Heute habe ich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht gesprochen und die Aussagen werden wahrscheinlich auch für dich zutreffen denn dein Fall ist ja wirklich wie meiner... Also uns steht ALG 1 zu nach Paragraph 145 SGB III. Wir sollen uns ganz normals arbeitslos melden und nach dem Termintelefonat mit der Bundesagentur für Arbeit soll man sich dann den Antrag dazu in Papierform zukommen lassen. Den Antrag füllst du aus und wenn dann eine Frage kommt ob du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst dann kreuze ja an und schreibe daneben handschriftlich das du dich mit deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und gebe mit an ds du wegen deiner abgelehnten Rente nun im Widerspruchsverfahren bist. Wichtig ist ds du noch eine Kopie des Sblehnungsbescheides mit dazufügst. Während des Bezuges von Krankengeld und dem Bezug der Rente hast du wieder eine volle Anwartschaft von 12 Monaten auf ALG 1 erworben. Das muss dir gezahlt werden nach dem Nahtlosprinzip. Sie werden versuchen dir was anderes zu erzählen lass dich bloß nicht abwimmeln zeigen denen das du deine Rechte kennst und drohe zur Not mit dem Anwalt. Krankengeld wegen der Erkrankung für die du damals schon Krankengeld bezogen hast bis zur Aussteuerung bekommst du dann nicht. Anders wäre es wenn du während deines Bezuges von ALG 1 krank wärst mit einer anderen Krankheit. Dann stünden dir eigendlich wieder längstens 78 Wochen Krankengeld zu. Solltest du Familienversichert sein dann hättest du gar keinen Anspruch auf Krankengeld. Vielleicht findet sich ja dann ein Weg um sich die Leistungen etwas zu verlängern denn ALG 1 wirst du dann wie ich nur 12 Monate bekommen. Solltest du krank sein wegen einer völlig anderen Krankheit wie damals dann zahlt das Amt 6 Wochen ALG 1 weiter und du beziehst dann Krankengeld. Dein Anspruch vom ALG 1 ruht dann in der Zeit und du verschaffst dir so noch etwas mehr Zeit bis dann hoffentlich dein Rentenanspruch positiv entschieden wurde. Ich drück dir ganz fest die Daumen für dein Widerspruchsverfahren und lass dich nicht unterkriegen. Peppinase
Peppinaseam 03.07.2020 | 03:13
helga schrieb

Hallo Peppinase.

So wie Dir, geht es mir auch (50).

Genau gleicher Lebenslauf!

Nur, dass ich die volle EMR als Arbeitsmarktrente erhalte.

Diese wurde schon 3x verlängert.

Also jetzt knapp 9 Jahre EMR, davor ausgesteuert und davor normaler Vollzeitjob.

Jetzt wird meine EMR nicht verlängert!

Einspruch läuft.

Doch auch mich interessiert.

-Habe ich ALG1 Anspruch? Höhe? Wie zuletzt vor Renteneintritt?

-Für wielange? Volle Laufzeit?

-Auch ich werde wohl kaum vermittelt werden können (60%GdB, weiterhin körper. und seel. Probleme)

Vielleicht kannst mich ja auf dem laufenden halten.

Danke

helga

Hallo zusammen, ich habe 78 Wochen Krankengeld bezogen weil ich eine schwere Gefäßerkrankung habe. Direkt nachdem ich ausgesteuert wurde bin ich nach Antrag in eine volle Erwerbsminderungsrente gekommen. Diese Rente habe ich nun 9 Jahre lang bezogen. Immer wieder bekam ich eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt nachdem ich durch interne Gutachten in den Räumen der DRV für arbeitsunfähig befundet wurde. Nach 9 Jahren hätte nun in eine Dauerrente bzw. unbefristete Rente umgewandelt werden müssen da ich immer noch arbeitsunfähig bin denn ohne eine sehr riskante OP wird mein Leiden nicht verschwinden. Diese OP habe ich abgelehnt da die Risiken zu hoch sind danach dauerhafte Schädigungen zu erhalten. Nun bekam ich aber nach Antragstellung der Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente einen Termin für einen externen Gutachter aus der Fachrichtung Orthopädie. Dort wurde ich dann begutachtet und im Ablehnungsbescheid beruft man sich nun auf dieses Gutachten denn laut dem Orthopäden bin ich arbeitsfähig. Er konnte ja nicht viel feststellen da ich ja kein orthopädisches Problem habe. Ich habe ein Gefäßleiden im Rücken weshalb man mich dann in eine orthopädische Schublade gesteckt hat. Vor der Begutachtung habe ich in der DRV angerufen und nachgefragt ob sie sicher sind das ich zu einem Orthopäden müsste wegen einem Gutachten ich hätte ja kein Problem mit meiner Wirbelsäule sondern ein Gefäßleiden im Rücken. Man meinte nur das hätte alles so seine Richtigkeit. Ich befinde mich nun im Beginn eines Widerspruchsverfahren gegen diesen Bescheid da man sich auf ein Gutachten der falsche Fachrichtung berufen hat. Eigendlich muss ich mich nun umgehend arbeitslos melden um dann ALG 1 zu beziehen. Anwartschaft hätte ich dort für 12 Monate. Meine Fragen sind nun: 1. Bekomme ich ALG 1 wenn ich sofort mit einer Krankmeldung ankomme? 2. Steht mir Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld zu während ich mich im Widerspruchsverfahren befinde? Im Internet habe ich eine gelesen ds mir dann keines zusteht 3. Muss ich mich arbeitslos melden um dann normal ALG 1 zu beziehen und erwähne nicht das ich eigendlich weiter krank bin und ein Widerspruchsverfahren läuft wegen der Erwerbsminderungsrente? Stehe ich dann quasi dem Arbeitsmarkt ganz normal zur Verfügung oder bekomme ich dann Probleme wegen dem Widerspruchsverfahren oder später Probleme mit dem Sozialgericht weil ich mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt habe, wenn auch nicht freiwillig. Fest steht ich will arbeiten aber kann nicht und mir ist auch klar selbst wenn ich arbeitsfähig wäre das mich kein Arbeitgeber einstellen würde wenn er hört das ich 11 Jahre lang krank war und auch noch eine Schwerbehinderung von 50% mitbringe. Habt ihr auf meine Fragen irgendwelche Lösungen was mir nun für Leistungen zustehen wenn in 4 Wochen dann meine Rente ausläuft? Ich bin wirklich verzweifelt weil ich nicht weiß wie es dann weitergeht. Hallo Peppinase. So wie Dir, geht es mir auch (50). Genau gleicher Lebenslauf! Nur, dass ich die volle EMR als Arbeitsmarktrente erhalte. Diese wurde schon 3x verlängert. Also jetzt knapp 9 Jahre EMR, davor ausgesteuert und davor normaler Vollzeitjob. Jetzt wird meine EMR nicht verlängert! Einspruch läuft. Doch auch mich interessiert. -Habe ich ALG1 Anspruch? Höhe? Wie zuletzt vor Renteneintritt? -Für wielange? Volle Laufzeit? -Auch ich werde wohl kaum vermittelt werden können (60%GdB, weiterhin körper. und seel. Probleme) Vielleicht kannst mich ja auf dem laufenden halten. Danke helga [/quote Hallo Helga, lieben Dank für deinen Beitrag. Heute hatte ich ein Gespräch mit einem Anwalt für Sozialrecht. Also wenn Dein Fall so ist wie meiner dann steht dir ALG 1 nach Paragraph 145 SGB III zu wie auch mir. Das darf ds Arbeitsamt dir nicht verweigern. Natürlich werden sie es versuchen aber lass dich nicht beirren und poche auf dein Recht. Mein Anwalt hat gesagt ich soll mich ganz normal arbeitslos melden und den Antrag dann aber in Papierform ausfüllen nicht online. Wenn die Frage aufkommt ob ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe wegen meiner Gesundheit soll ich angeben ja, mit meinem Restleistungsvermögen. Dazu soll ich dann eine Kopie meines Ablehnungsbescheides mitschicken mit dem Verweis das ich ab sofort in einem Widerspruchsferfahren bin. Der Fachanwalt hat mir damit nun die größte Sorge genommen die auch wahrscheinlich sehr belastet, dass man auf jeden Fall nicht ohne Leistungen dastehen wird. Man schläft dann etwas ruhiger. Was die Höhe des ALG 1 dann angeht hat man mir nun gesagt, dass wahrscheinlich dann die Höhe fiktiv berechnet wird also man schaut was du heute in deinem erlernten Beruf im Durchschnitt verdienen würdest und berechnet davon. Ich bin ja insgesamt 11 Jahre raus zuerst Krankengeldbezug 78 Wochen dann 9 Jahre die EM Rente. Der Anwalt ist sehr zuversichtlich das mir meine Rente irgendwann wieder gezahlt wird denn es ist faktisch erwiesen das man zur Entscheidung ein falsches Gutachten herangezogen hat. Mal sehen.... Anspruch auf ALG 1 sagte man mir heute hätte ich 12 Monate denn durch den Bezug der vollen EM Rente und dem Bezug von Krankengeld hätte ich wieder eine volle Anwartschaft erworben. Bei Dir wird es genauso sein. Also ist zumindestens mal für 12 Monate alles in trockenen Tüchern und vielleicht haben wir beide ja Glück das bis dahin auch diese unsägliche Situation mit unseren Rentenansprüchen geklärt ist. Lass dich auf keinen Fall unterkriegen und kämpfe für deine Rechte. Wir Erwerbsgeminderten haben schon genug mit unseren gesundheitlichen Problemen zu kämpfen es ist eine riesen Sauerrei was man da mit uns macht. Ich drücke dir ganz fest die Daumen für dein Widerspruchsverfahren, sei tapfer.... Peppinase
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