Hallo Peppinase,
wir empfehlen Ihnen, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Teilen Sie mit, dass Sie gegen den ablehnenden Rentenbescheid Widerspruch eingelegt haben. Die Agentur muss dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen. Als Experten der Rentenversicherung können wir allerdings keine Aussagen zu diesem Anspruch treffen. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt?
Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".
@ ALG: es ist jemand in Sorge, um seine Existenz.... ich finde es unmöglich, wie Sie antowrten!!!! Manche Menschen haben eben nicht das komplette Wissen, dass Sie offensichtlich haben wollen. Es tut mir leid, dass ich die Fragen nicht beantworten kann - aber ein sachlicher und respektvoller Umgang sollte doch in diesem Forum möglich sein!?!? Demut!!! Meine Fragen sind nun: 1. Bekomme ich ALG 1 wenn ich sofort mit einer Krankmeldung ankomme? 2. Steht mir Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld zu während ich mich im Widerspruchsverfahren befinde? Im Internet habe ich eine gelesen ds mir dann keines zusteht 3. Muss ich mich arbeitslos melden um dann normal ALG 1 zu beziehen und erwähne nicht das ich eigendlich weiter krank bin und ein Widerspruchsverfahren läuft wegen der Erwerbsminderungsrente? Stehe ich dann quasi dem Arbeitsmarkt ganz normal zur Verfügung oder bekomme ich dann Probleme wegen dem Widerspruchsverfahren oder später Probleme mit dem Sozialgericht weil ich mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt habe, wenn auch nicht freiwillig.Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt? Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".
@ ALG: es ist jemand in Sorge, um seine Existenz.... ich finde es unmöglich, wie Sie antowrten!!!!
Manche Menschen haben eben nicht das komplette Wissen, dass Sie offensichtlich haben wollen.
Es tut mir leid, dass ich die Fragen nicht beantworten kann - aber ein sachlicher und respektvoller Umgang sollte doch in diesem Forum möglich sein!?!?
Demut!!!
Meine Fragen sind nun:
1. Bekomme ich ALG 1 wenn ich sofort mit einer
Krankmeldung ankomme?
2. Steht mir Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld zu
während ich mich im Widerspruchsverfahren
befinde? Im Internet habe ich eine gelesen ds
mir dann keines zusteht
3. Muss ich mich arbeitslos melden um dann normal
ALG 1 zu beziehen und erwähne nicht das ich
eigendlich weiter krank bin und ein
Widerspruchsverfahren läuft wegen der
Erwerbsminderungsrente?
Stehe ich dann quasi dem Arbeitsmarkt ganz
normal zur Verfügung oder bekomme ich dann
Probleme wegen dem Widerspruchsverfahren oder
später Probleme mit dem Sozialgericht weil ich
mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt
habe, wenn auch nicht freiwillig.
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Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt?
Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".[/quote]
@ ALG: es ist jemand in Sorge, um seine Existenz.... ich finde es unmöglich, wie Sie antowrten!!!!
Manche Menschen haben eben nicht das komplette Wissen, dass Sie offensichtlich haben wollen.
Es tut mir leid, dass ich die Fragen nicht beantworten kann - aber ein sachlicher und respektvoller Umgang sollte doch in diesem Forum möglich sein!?!?
Demut!!!
Meine Fragen sind nun:
1. Bekomme ich ALG 1 wenn ich sofort mit einer
Krankmeldung ankomme?
2. Steht mir Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld zu
während ich mich im Widerspruchsverfahren
befinde? Im Internet habe ich eine gelesen ds
mir dann keines zusteht
3. Muss ich mich arbeitslos melden um dann normal
ALG 1 zu beziehen und erwähne nicht das ich
eigendlich weiter krank bin und ein
Widerspruchsverfahren läuft wegen der
Erwerbsminderungsrente?
Stehe ich dann quasi dem Arbeitsmarkt ganz
normal zur Verfügung oder bekomme ich dann
Probleme wegen dem Widerspruchsverfahren oder
später Probleme mit dem Sozialgericht weil ich
mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt
habe, wenn auch nicht freiwillig.
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Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt?
Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".[/quote]
Und Sie helfen, in dem Sie hier den "Gutmensch" geben möchten und dabei verkennen, dass dies ein Rentenforum ist? Wohl kaum!Ihre Fragen beziehen sich auf das ALG1 und Sie befinden sich in einem Rentenforum. Würden Sie einen Metzger fragen wie man Brot backt? Versuchen Sie Ihre Fragen direkt z.B. bei der AfA zu klären, oder in einem Forum wie z.B. "www.elo-forum.org".
Ich würde Ihnen empfehlen, einen Fachanwalt für Sozial- und möglichst auch Arbeitsrecht zu Hilfe zu nehmen.
Es scheint ja doch Vieles zusammen zu kommen.Sehr komplex.
Versäumen Sie bitte nicht die Möglichkeit Ihre Rente zurück zu bekommen.
Beim VDK , weiß ich aus eigener Erfahrung, gerade jetzt zu Corona Zeiten, es dauert und persönliche Gespräche sind kaum zu bekommen.
Vielleicht steht Ihnen ja finanzielle Unterstützung zu.
Ansonsten kostet ein Widerspruchsverfahren so ca. 380 Euro.
Erkundigen Sie sich aber vorher.
Ich drücke Ihnen die Daumen und wünsche viel Erfolg!!
Lassen Sie sich nicht entmutigen.
Über den Umgangston , den hier Einige zum Ausdruck bringen bin ich entsetzt.
Komplett daneben!
Hallo Peppinase.
So wie Dir, geht es mir auch (50).
Genau gleicher Lebenslauf!
Nur, dass ich die volle EMR als Arbeitsmarktrente erhalte.
Diese wurde schon 3x verlängert.
Also jetzt knapp 9 Jahre EMR, davor ausgesteuert und davor normaler Vollzeitjob.
Jetzt wird meine EMR nicht verlängert!
Einspruch läuft.
Doch auch mich interessiert.
-Habe ich ALG1 Anspruch? Höhe? Wie zuletzt vor Renteneintritt?
-Für wielange? Volle Laufzeit?
-Auch ich werde wohl kaum vermittelt werden können (60%GdB, weiterhin körper. und seel. Probleme)
Vielleicht kannst mich ja auf dem laufenden halten.
Danke
helga
Hallo Helga, lieben Dank für Deinen Beitrag. Es ist schon eine riesen Sauerrei was man mit uns Erwerbsgeminderten macht. Als hätten wir nicht schon genug Probleme mit unserer Gesundheit. Heute habe ich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht gesprochen und die Aussagen werden wahrscheinlich auch für dich zutreffen denn dein Fall ist ja wirklich wie meiner... Also uns steht ALG 1 zu nach Paragraph 145 SGB III. Wir sollen uns ganz normals arbeitslos melden und nach dem Termintelefonat mit der Bundesagentur für Arbeit soll man sich dann den Antrag dazu in Papierform zukommen lassen. Den Antrag füllst du aus und wenn dann eine Frage kommt ob du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst dann kreuze ja an und schreibe daneben handschriftlich das du dich mit deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und gebe mit an ds du wegen deiner abgelehnten Rente nun im Widerspruchsverfahren bist. Wichtig ist ds du noch eine Kopie des Sblehnungsbescheides mit dazufügst. Während des Bezuges von Krankengeld und dem Bezug der Rente hast du wieder eine volle Anwartschaft von 12 Monaten auf ALG 1 erworben. Das muss dir gezahlt werden nach dem Nahtlosprinzip. Sie werden versuchen dir was anderes zu erzählen lass dich bloß nicht abwimmeln zeigen denen das du deine Rechte kennst und drohe zur Not mit dem Anwalt. Krankengeld wegen der Erkrankung für die du damals schon Krankengeld bezogen hast bis zur Aussteuerung bekommst du dann nicht. Anders wäre es wenn du während deines Bezuges von ALG 1 krank wärst mit einer anderen Krankheit. Dann stünden dir eigendlich wieder längstens 78 Wochen Krankengeld zu. Solltest du Familienversichert sein dann hättest du gar keinen Anspruch auf Krankengeld. Vielleicht findet sich ja dann ein Weg um sich die Leistungen etwas zu verlängern denn ALG 1 wirst du dann wie ich nur 12 Monate bekommen. Solltest du krank sein wegen einer völlig anderen Krankheit wie damals dann zahlt das Amt 6 Wochen ALG 1 weiter und du beziehst dann Krankengeld. Dein Anspruch vom ALG 1 ruht dann in der Zeit und du verschaffst dir so noch etwas mehr Zeit bis dann hoffentlich dein Rentenanspruch positiv entschieden wurde. Ich drück dir ganz fest die Daumen für dein Widerspruchsverfahren und lass dich nicht unterkriegen. PeppinaseHallo zusammen, ich habe 78 Wochen Krankengeld bezogen weil ich eine schwere Gefäßerkrankung habe. Direkt nachdem ich ausgesteuert wurde bin ich nach Antrag in eine volle Erwerbsminderungsrente gekommen. Diese Rente habe ich nun 9 Jahre lang bezogen. Immer wieder bekam ich eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt nachdem ich durch interne Gutachten in den Räumen der DRV für arbeitsunfähig befundet wurde. Nach 9 Jahren hätte nun in eine Dauerrente bzw. unbefristete Rente umgewandelt werden müssen da ich immer noch arbeitsunfähig bin denn ohne eine sehr riskante OP wird mein Leiden nicht verschwinden. Diese OP habe ich abgelehnt da die Risiken zu hoch sind danach dauerhafte Schädigungen zu erhalten. Nun bekam ich aber nach Antragstellung der Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente einen Termin für einen externen Gutachter aus der Fachrichtung Orthopädie. Dort wurde ich dann begutachtet und im Ablehnungsbescheid beruft man sich nun auf dieses Gutachten denn laut dem Orthopäden bin ich arbeitsfähig. Er konnte ja nicht viel feststellen da ich ja kein orthopädisches Problem habe. Ich habe ein Gefäßleiden im Rücken weshalb man mich dann in eine orthopädische Schublade gesteckt hat. Vor der Begutachtung habe ich in der DRV angerufen und nachgefragt ob sie sicher sind das ich zu einem Orthopäden müsste wegen einem Gutachten ich hätte ja kein Problem mit meiner Wirbelsäule sondern ein Gefäßleiden im Rücken. Man meinte nur das hätte alles so seine Richtigkeit. Ich befinde mich nun im Beginn eines Widerspruchsverfahren gegen diesen Bescheid da man sich auf ein Gutachten der falsche Fachrichtung berufen hat. Eigendlich muss ich mich nun umgehend arbeitslos melden um dann ALG 1 zu beziehen. Anwartschaft hätte ich dort für 12 Monate. Meine Fragen sind nun: 1. Bekomme ich ALG 1 wenn ich sofort mit einer Krankmeldung ankomme? 2. Steht mir Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld zu während ich mich im Widerspruchsverfahren befinde? Im Internet habe ich eine gelesen ds mir dann keines zusteht 3. Muss ich mich arbeitslos melden um dann normal ALG 1 zu beziehen und erwähne nicht das ich eigendlich weiter krank bin und ein Widerspruchsverfahren läuft wegen der Erwerbsminderungsrente? Stehe ich dann quasi dem Arbeitsmarkt ganz normal zur Verfügung oder bekomme ich dann Probleme wegen dem Widerspruchsverfahren oder später Probleme mit dem Sozialgericht weil ich mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt habe, wenn auch nicht freiwillig. Fest steht ich will arbeiten aber kann nicht und mir ist auch klar selbst wenn ich arbeitsfähig wäre das mich kein Arbeitgeber einstellen würde wenn er hört das ich 11 Jahre lang krank war und auch noch eine Schwerbehinderung von 50% mitbringe. Habt ihr auf meine Fragen irgendwelche Lösungen was mir nun für Leistungen zustehen wenn in 4 Wochen dann meine Rente ausläuft? Ich bin wirklich verzweifelt weil ich nicht weiß wie es dann weitergeht. Irgendeiner muss doch dann für mich zuständig sein. Sorry wegen dem vielen Text aber ich muss es ja vernünftig erklären. Danke PeppinaseHallo Peppinase. So wie Dir, geht es mir auch (50). Genau gleicher Lebenslauf! Nur, dass ich die volle EMR als Arbeitsmarktrente erhalte. Diese wurde schon 3x verlängert. Also jetzt knapp 9 Jahre EMR, davor ausgesteuert und davor normaler Vollzeitjob. Jetzt wird meine EMR nicht verlängert! Einspruch läuft. Doch auch mich interessiert. -Habe ich ALG1 Anspruch? Höhe? Wie zuletzt vor Renteneintritt? -Für wielange? Volle Laufzeit? -Auch ich werde wohl kaum vermittelt werden können (60%GdB, weiterhin körper. und seel. Probleme) Vielleicht kannst mich ja auf dem laufenden halten. Danke helga
Hallo Peppinase.
So wie Dir, geht es mir auch (50).
Genau gleicher Lebenslauf!
Nur, dass ich die volle EMR als Arbeitsmarktrente erhalte.
Diese wurde schon 3x verlängert.
Also jetzt knapp 9 Jahre EMR, davor ausgesteuert und davor normaler Vollzeitjob.
Jetzt wird meine EMR nicht verlängert!
Einspruch läuft.
Doch auch mich interessiert.
-Habe ich ALG1 Anspruch? Höhe? Wie zuletzt vor Renteneintritt?
-Für wielange? Volle Laufzeit?
-Auch ich werde wohl kaum vermittelt werden können (60%GdB, weiterhin körper. und seel. Probleme)
Vielleicht kannst mich ja auf dem laufenden halten.
Danke
helga
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