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Experten-Antwort

Ausgesteuert Arbeitslosengeld

von Pirschstock18.06.2014 | 14:24
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4 Antworten

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Hallo, ich habe folgendes Problem: Nach 2 Knieoperationen, einen Bandscheibenvorfall habe ich meine Arbeit kurz vor der Aussteuerung wieder aufgenommen. Ich war ca. 6 Wochen im Job und bekam einen Zusammenbruch auf Grund von Depressionen BurnOutsyndrom. Die Krankenkasse setzte die Aussteuerung erneut nach 8 Wochen fest und lehnt eine erneute Krankengeldzahlung mit der Begründung ab, dass der Arzt innerhalb des vorherigen Krankheitsverlaufs einmal psyschiche Auffälligkeiten angegeben habe. Das war direkt nach der OP auf einem Auszahlungsschein. Die jetzigen Depressionen resultieren auf die nach meiner Rückkehr am Arbeitsplatz drastisch veränderten Arbeitsvorgaben, die nicht von mir erfüllbar sind. Jetzt war ich bei der Arbeitsagentur vorstellig und soll ALG I bekommen. Ich bin arbeitsfähig nur nicht bei meinem alten Arbeitgeber mit den neuen Arbeitsvorgaben die nicht zu erfüllen sind. Dieses Arbeitsverhältnis ruht z. Zt. Ich möchte keine Erwerbsminderungsrente beantragen weil ich bei einem anderen Arbeitgeber voll arbeiten kann, sie mir auch finanziell nichts bringt. Bis zum erreichen des Altersrente habe ich noch 2 Jahre. Wie geht es jetzt weiter? Ich kann doch keine andere Arbeitsstelle annehmen weil das alte Arbeitsverhältnis noch besteht und eine Kündigung bislang nicht ausgesprochen wurde. Die Kündigungsfrist ist lt. Vertrag 3 Monate Kann ich die zwei Jahre bis zur Altersrente ALG I beziehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pirschstock, Sie sind mit Ihrer Meinung auf dem richtigen Weg. Viel Erfolg!

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3 Antworten

Schadeam 18.06.2014 | 17:12
Selbstverständlich können Sie eine neue Arbeit aufnehmen. Ob das alte Arbeitsverhältnis noch besteht ist dafür völlig unwichtig. Sie können das Arbeitsverhältnis auflösen, wenn Sie was Neues haben, da reicht ein einfaches Schreiben an die bisherige Firma. So wie Sie schreiben wird - wenn Sie selbst kündigen - Ihr Arbeitgeber nicht auf die Kündigungsfrist bestehen, er wird im Gegenteil froh sein, dass sich sein "Problem" so rasch gelöst hat.
AltundKrankam 19.06.2014 | 16:23
Sie sollten sich erst einmal bei einem Anwalt oder z.B. bei einem Juristen des VDK beraten lassen,(Erstberatung ist auch für Nichtmitglieder kostenlos) ob es rechtens ist, dass sie trotz neuer Krankheit ausgesteuert wurden. Sie waren ja nur einmalig wg. der Psyche krankgeschrieben. Die weiteren Krankschreibungen betrafen doch Knie und Bandscheibe wenn ich das richtig gelesen habe. Wenn Sie doch ALG1 beantragen müssen, können Sie das 2 Jahre beziehen. In Ihrem Alter und mit gesundheitlichen Einschränkungen wird es schwierig sein noch vermittelt zu werden. Falls doch, sollten Sie bevor Sie Ihren alten Arbeitsplatz kündigen, versuchen noch eine Abfindung auszuhandeln ggf auch mit Hilfe eines Anwalts.
Pirschstockam 19.06.2014 | 19:01
Zitat von AltundKrank anzeigenausblenden
Hallo Altundkrank, ich war beim VDK um gegen die Aussteuerung Widerspruch ein zulegen. Der VDK will dieses Verfahren nicht unterstützen, mangels Erfolgsaussichten. Ich habe mich damit abgefunden und werde nach der Aussteuerung ALG I beantragen. Ich glaube auch nicht mehr an eine Vermittlungschance, in meinem Alter und in meinem Job. Finanziell komme ich/wir über die Runden, da die "Sprünge" im Alter ja auch kürzer werden. Zudem wird ja während diesen 2 Jahren noch weiter in die Rentenkasse durch die Arbeitsagentur eingezahlt und der Krankenkassenbeitrag ebenfalls entrichtet. Ich hoffe nur dass die Arbeitsagentur das so mit macht. Zum alten Arbeitgeber kann/will ich nicht mehr zurück. Hier ist auch mein Handycap mit den Depressionen angesiedelt. Ich danke für Ihre Info, welche die Aussage des VDK voll bestätigen.
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