Hallo Betti,
zunächst vereisen wir auf die Erläuterungen von Frieder Baumann zu den Regelungen der Agentur für Arbeit; ggf. fragen Sie selbst bitte dort auch nochmals nach und lassen sich unklare Sachverhalte erklären.
Rentenrechtlich können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und Ihre Ansprüche bei uns prüfen lassen. Im Rahmen eines solchen Antrages wird Ihr verbliebenes Leistungsvermögen ebenfalls überprüft.
Bitte wenden Se sich hierzu an die nächste regionale Rentenberatungsstelle und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.