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Ausgesteuert - Reha - ALG 1

von Muccilein07.05.2009 | 19:29
1832 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich bin Mobbing Opfer in meiner Firma gewesen und habe auf ärztlichen Rat meinen Job dort aufgegeben. Nun bin ich ausgesteuert worden (Mitte April). Zur Zeit bekomme ich ALG 1, mein Fall wurde aber direkt dem Med. Dienst zur Prüfung übergeben, die feststellen sollen, ob ich innerhalb der nächsten 6 Monate zu vermitteln sei (was passiert dann?). Ich hatte letztes Jahr bereits einen Antrag auf berufl. Reha gestellt, habe auch einen mehrwöchigen Aufenthalt in einer Tagesklinik hinter mich gebracht, ohne Erfolg. Das Ergebnis des Antrages an die DRV ist, dass ich nun eine med. Reha machen soll. Also das Ganze noch mal wie in der Tagesklinik. Muss ich die Reha machen (seit dem Bescheid geht es mir wieder schlechter)und wie verhalte ich mich beim Arbeitsamt. Mein Arzt schreibt mich trotz Aussteuerung immer noch weiter krank. Danke.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.05.2009 | 11:40

Selbstverständlich können Sie einen Rentenantrag stellen und natürlich kann man Sie nicht zwingen, eine Reha-Maßnahme anzutreten. Jedoch lassen Sie sich die Konsequenzen, die sich dann daraus ergeben vom Reha-Fachberater erläutern.

Da Sie erwähnt haben, dass Sie bereits Gespräche mit dem Reha-Fachberater geführt haben, kann ich Ihnen an dieser Stelle nur raten, Ihre persönliche Situation (nochmals) mit ihm zu besprechen, da er den besten Einblick hat, was Ihre persönliche Seite angeht und zudem fachlich ausgebildet ist und aufgrund seiner Berufser- fahrung gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeiten kann.

7 Antworten

Schadeam 07.05.2009 | 21:49
Was bezwecken Sie mit Ihrem Antrag auf berufliche Reha - eine Umschulung, einen Einarbeitungszuschuss, oder was? Was ist Ihr Ziel? Sind Sie medizinisch in der Lage sich dieser neuen Herausforderung zu stellen? Was meinen Ihre Ärzte zu einer med. Reha, bringt die Sie weiter? Schaffen Sie eine Umschulung, wenn Sie Angst vor der med. Reha haben? Sorry, aber wer im Forum soll Ihnen einen Rat geben, erkundigen Sie sich vor Ort....
Nixam 08.05.2009 | 07:21
Bei Ihnen ist wohl zunächst eine ambulante Psychotherapie erforderlich. Sollte das Ergebnis des arbeitsärztlichen Dienstes sein, dass Sie nicht mehr vermittelbar sind, so müssen Sie - zur finanziellen Sicherstellung - einen Erwerbsminderungs-Renten-Antrag stellen. Vielleicht haben Sie Glück und erhalten eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Richten Sie sich darauf ein. Nix
Muccileinam 08.05.2009 | 08:02
Danke für die Antwort. Aber erschöpfende Antworten bekommt man irgendwie von keiner Seite, deshalb hatte ich auf die Erfahrungswerte einiger User gehofft. Ich hatte den Antrag auf berufl. Reha auf Anraten meines Arztes gestellt, da er - sowie auch die Ärzte der Tagesklinik - der Meinung ist, dass eine Rückkehr in meinen erlernten Beruf nicht möglich ist. Für mich selbst kommt das auch nicht mehr in Frage. Der zuständige Reha Berater meinte allerdings, dass erst einmal eine med. Reha ausprobiert wird, bevor eine Entscheidung Umschulung oder Rente getroffen wird. Ich habe allerdings auch Angst davor in Rente zu gehen, ich bin Baujahr 1964. Und wenn das auch noch zeitlich befristet ist, meine Chancen wieder etwas zu tun werden doch von Jahr zu Jahr geringer.
Nixam 08.05.2009 | 08:25
Selbstverständlich können Sie selbst auch jetzt schon einen Rentenantrag stellen. Nix
Muccileinam 08.05.2009 | 08:12
Danke für die nette Antwort. Ich mache bereits seit Ende 2007 eine begleitende ambulante Psychotherapie. Diese Rente auf Zeit hatte man mir auch schon als mögliches Ergebnis gesagt. Da ich Jahrgang 1964 bin, schwindet aber doch mit jedem Jahr die Chance irgendwann wieder in den Beruf einzusteigen falls das wieder möglich sein sollte, so denke ich jedenfalls. Ist es denn dann ratsam vielleicht gleichzeitig von mir aus jetzt einen Rentanantrag zu stellen oder soll ich besser das Ergebnis des med. Dienstes des Arbeitsamtes abwarten?
Muccileinam 08.05.2009 | 08:49
Danke für die Info. Ich werde das mal mit meinem Arzt besprechen was da jetzt zu tun ist.
Corlettoam 08.05.2009 | 09:09
Bei ihrer Krankheitsvorgeschichte wird Sie der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit mit allergrösster Wahrscheinlichkeit als arbeitsunfähig und damit im Sinne der AfA als nicht vermittelbar einstufen. Insofern werden Sie die bereits gemehigte med. Reha auch antreten müssen bzw. gleich einen EM-Antrag stellen müssen. Die AfA wird Sie dazu dann zeitnah auffordern und um weiterhin erstmal ALG I zu erhalten , müssen Sie dem auch nachkommen. Einer berufl. Reha ist meistens immer eine med. Reha vorgeschaltet, um zu prüfen ob Sie überhaupt gesundheitlich in der Lage sind z.B. eine Umschulung zu bestehen. Eine med. Reha in einer Tagesklinik ( also ambulant - morgens hin und abends wieder nach hause ) ist mir nicht bekannt. In einer Tagesklinik werden eigentlich immer nur akut psychiatrisch erkrankte Patienten behandelt und auch nicht im Rahmen einer Rehamassnahme. Hier sollten sie sich noch mal erkundigen, welche Massnahme da genau geplant ist. Da haben Sie event. etwas falsch verstanden. Eine stationäre Rehamassnahme in einer psychosomatischen Fachklinik wäre ihnen da eher anzuraten - es sei denn Sie sind aktuell noch sehr schwer erkrankt. Dann ist eine akut psychiatriche Behandlung ( stationär oder in einer Tagesklinik ) in jedem Fall besser. Das ganze Verfahren ist also eigentlich schon jetzt nicht mehr in ihrer Hand, da der ärztliche Dienst jetzt die weitere Verfahrensweise vorgeben wird. Letzlich wird es auch bei Ihnen - bei allem Vorbehalt - wohl auf eine befristete EM-Rente hinauslaufen.
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