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Experten-Antwort

Ausgesteuert und Alg 1 Nahtlos geseprrt wegen Krankmeldung

von Hallöschen15.10.2019 | 20:09
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Guten Abend, habe eine schlechte Nachricht heute erfahren, ich habe nach meiner aussteuerung Alg1 Nahtlos beantragt , dies wurde auch bewilligt und habe mich weiterhin Krank schreiben lassen, nur nie eine Krank meldung dort abegegeben. In einem telefonat mit einer telefonberaterin fragte ich , ob eine Krankmeldung nötig ist und sie meinte Ja! Auch im Gesundheitfragebogen nach meiner Reha habe ich es angegeben als stad Krank gemeldet ? Ich schreib natürlich durchgehend weiterhin seit beginn der Krankheit damals . Meine Sb hat mich am Freitag letzte Woche angerufen und gemeint , im Computer sei notiert worde ob ich Krank meldung abgeben muss und im Gesundheitsfragebogen ich mit Ja geantwortet habe, und ich muss die Krank meldung immer dort abegeben . Habe dies direkt getan und heute einen anruf erhalten das mein Alg 1 Nahtlos direkt gestrichen wird, es hätte nicht mal bewilligt worden dürfen , da ich bei Antrag weiterhin Krank gemeldet war. Was muss ich jetzt tun ich habe eine Verlobte(Arbeitslos)kein alg2 wir zahlen ihre Krankenversicherung selbst und eine wundervolle 10 Monat alte Tochter und am 1 ist Miete fällig und auch Alg 2 soll mir nicht bewilligt werden weil es kein Krankengeldersatz wäre :( Wie sieht es jetzt aus kann mir irgendeiner helfen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hallöschen,

nach § 145 SGB III haben auch die Personen Anspruch auf Arbeitslosengeld, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.

Sie müssten also zunächst ersteinmal weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, solange der Rentenversicherungsträger noch nicht über die Erwerbsminderung entschieden hat oder der Anspruchszeitraum für das Arbeitslosengeld erschöpft ist. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft aber die zuständige Agentur für Arbeit. Insoweit ist es mir im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung leider auch nicht möglich, detaillierte Auskünfte zu diesem Thema zu erteilen.

Aufgrund der Komplexität Ihres Sachverhalts empfehle ich Ihnen jedoch zunächst eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Hier kann man besser auf Ihren individuellen Einzelfall eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre. Soweit sich dann noch weitere Fragen - gerade auch im Hinblick auf den Anspruch gegenüber der Agentur für Arbeit - ergeben, die sich auch nicht bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zufriedenstellend klären lassen, können Sie sich auch an einen der einschlägigen Sozialverbände (VdK oder SoVD) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

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24 Antworten

Sozialverbandam 15.10.2019 | 20:51
Ja könnte ich da hier schon sehr viele Fehler von Anfang an gemacht wurden. Aber das ist hier das falsche Forum für Ihr Problem. Ich würde jetzt raten sich an einen Sozialverband wie SoVD oder VdK zu wenden, ggf. auch an einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Hallöschenam 15.10.2019 | 21:03
Steht mir den überhaupt irgendwelche Leistungen zu ? Nicht das ich mich an Vdk oder Sozd wende und es bringt nicht :(
Sozialverbandam 15.10.2019 | 21:18
Natürlich stehen da Leistungen zu, höchstwahrscheinlich ALG1 im Zuge der Nahtlosigkeit (§145 SGB III). Und zu 95% wurde der Antrag falsch ausgefüllt, etc. Aber das ist hier nicht zu klären, da ein Forum der Rentenversicherung.
KSCam 15.10.2019 | 21:16
Mit den wenigen gegebenen Infos sind Sie im Rentenforum wohl falsch, wo ist der Bezug zu Rente und DRV? Warum Sie kein ALG erhalten müssen Sie zunächst mit dem Arbeitsamt klären. Wäre ja wohl zu einfach wenn man dort ALG bekommen könnte, aber eine Arbeit ablehnt weil man zu krank zum arbeiten ist? Was soll denn das AA mit Ihnen anfangen?
Hallöschenam 15.10.2019 | 21:03
Steht mir den überhaupt irgendwelche Leistungen zu ? Nicht das ich mich an Vdk oder Sozd wende und es bringt nicht :(
Hallöschenam 15.10.2019 | 22:17
ich bekomme doch Nahtlos zurzeit bin aber weiterhin Krank gemeldet also au bescheinigungen und die Dame meinte auch bei der nahtlosigkeit darf man sich nicht länger wie 6 wochen krank melden , das wusste ich aber nicht :(
Tippsiam 15.10.2019 | 22:30
Haben Sie denn schon die notwendigen Anträge gestellt bzw. wurden Sie aufgefordert -siehe (2)-, diese zu stellen? Dies besagt der dazugehörige §: Gesetzestext §145 SGB III - Minderung der Leistungsfähigkeit (1)Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich die leistungsgeminderte Person wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen. Die leistungsgeminderte Person hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist. (2)Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt sie diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt die leistungsgeminderte Person den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tag nach Ablauf der Frist an bis zum Tag, an dem sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt die leistungsgeminderte Person ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn die leistungsgeminderte Person durch ihr Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert. (3) Wird der leistungsgeminderten Person von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zuerkannt, steht der Bundesagentur ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches zu. Hat der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen nach Satz 1 mit befreiender Wirkung an die leistungsgeminderte Person oder einen Dritten gezahlt, hat die Empfängerin oder der Empfänger des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten.
Tippsiam 15.10.2019 | 23:03
Reha schon gemacht ist schon mal gut, Unterlagen liegen beim ärztlichen Dienst, auch schon mal gut. Wie sind Sie aus der Reha entlassen worden? Davon hängt es ab, ob Sie erst einmal weiter Anspruch auf "Nahtlosigkeit" haben (bis eine Entscheidung von den Ärzten getroffen wurde), oder eben nicht. Behalten Sie die AU-Bescheinigungen zunächst bei sich und lassen Sie sich dringend weiter beraten, am Besten persönlich direkt bei einer Beratungsstelle der DRV vor Ort oder mithilfe eines Sozialverbandes (wie oben schon von anderen erwähnt).
Hallöschenam 15.10.2019 | 22:53
Versteh den Text nict so ganz , also aufgefordert eine Reha zu beantragen habe ich schon , habe diese auch absolviert , zurzeit hat der äd meine unterlagen von der Reha , mir ging es mehr um die Krankmeldung ob das rechtens ist was die dort tun :( Muss immer noch auf die Rückmeldung warten , aber weiterhin Au bescheinigen hab ich mich lassen. aber erst mal keine mehr abgegeben
Hallöschenam 15.10.2019 | 23:26
weiterhin erst mal au es wird aber empfohlen an einer lta teilzunehmen, aber muss immer noch warten wie mich der äd einschätzt. Hab nur angst das ich jetzt keine leistungen mehr bekomme ich wusste das mit 6 wochen krank ja aber nicht bei alg nahtlosigkeit :(
Tippsiam 15.10.2019 | 23:37
*Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, sagt man ja so leichthin..*, aber genau deshalb sollen Sie ja dringend zu einer Beratungsstelle gehen!! Zur Rehaentlassung: kann nach einer LTA-Maßnahme wieder voll in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten? Kann nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten, aber in anderen Tätigen auch über sechs Stunden hinaus? Kann nur noch drei bis unter sechs Stunden in einer leichten Tätigkeit arbeiten? So etwas ähnliches muss da auch noch drin stehen. Vorrangig vor der Meinung des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit ist die Einschätzung der Ärzte der DRV bezüglich Ihrer Erwerbsfähigkeit. Trotzdem kann Ihnen die DRV nicht bei den Unstimmigkeiten mit den Auskünften bei der Agentur für Arbeit helfen!!
Hallöschenam 15.10.2019 | 23:40
Mit beruflicher Neuorientierung , es steht nur da das auch noch der ambulante Therapieverlauf abgewartet werden soll . und wenn ich gesund bin also Arbeitsfähig dan wieder 8 std
Hallöschenam 16.10.2019 | 00:15
Nein einen Antrag auf Lta habe ich noch nicht gestellt , da laut Aussage der AFA ich warten soll bis der äd entschieden hat wie es weiter geht :( Also die Chance habe ich wenigstens das falls mir die Afa keine LEistungen mehr bezahlt ,das ich irgendwo her geld bekomme oder :( ihnen auch eine gute nacht und danke für ihre antwoten
PeterTam 16.10.2019 | 08:16
Entscheidend ist immer der REHA Bericht. Nur dann, wenn die Restleistung unter 3 Std. gesunken ist, gibt es die Nahtlosigkeitsregel bei der AfA. Solange bis über einen Rentenantrag entschieden wurde. Sollte die Restleistung über 3 Std/tgl. liegen, ist man lauf AfA Arbeitsfähig. Dann tritt nach 6 Wochen das KG in Kraft. Sollte man allerdings ausgesteuert sein...... Pech. Dann bleibt nur ALG2.
Tippsiam 16.10.2019 | 00:00
Wenn Sie mit diesem Bescheid und Ihren sonstigen Unterlagen zu einer Beratungsstelle gehen, hilft Ihnen das wirklich mehr, als wenn Sie nun eine schlaflose Nacht haben! Wenn Sie nämlich während der Reha Anspruch auf Übergangsgeld bekommen haben und schon einen Antrag auf LTA gestellt haben, kann durchaus auch die DRV weiter zahlungspflichtig sein (Überbrückungszeit Reha-LTA), ersatzweise dann aber eben erst mal die AfA, die das dann mit der DRV verrechnen kann. Also erst einmal gut schlafen und morgen losgehen! Gute Nacht
Wieder mal Zensuram 16.10.2019 | 08:30
Leider wird hier wieder mal kommentarlos Zensur betrieben, aber nicht konsequent. Wenn Tipps und Beispiele zu dieser NICHT Renten-Fragestellung von einigen stehen bleiben, warum nicht dann auch eine Verlinkung? Wen es interessiert, hier wird es mehr Hilfe zu der Frage geben: https://www.elo-forum.org/threads/keine-leistung-zwecks-6-wochen…
Grobiam 16.10.2019 | 10:11
Wenn Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Sie einen regulären Anspruch auf Alg 1 haben, dann ist die Agentur für Arbeit für Sie zuständig. Dies trifft auch zu, wenn Sie weiterhin eine Krankmeldung haben. Diese bezieht sich jedoch nur auf Ihren letzten Arbeitsplatz. Sie müssen sich somit mit Ihrem bestehenden Leistungsvermōgen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Lassen Sie sich nicht von der AfA wegschicken!!! Diese ist in dem Fall zuständig!!! Warten auf eine ärztliche Untersuchung ist kein Ausschlussgrund. Natürlich immer vorausgesetzt, dass der Anspruch besteht.
Halöschenam 16.10.2019 | 10:15
Mein Arbeitsplatz habe ich schon im Juni aus gesundheitlichen gründen gekündigt auf Ärztlichen Rat :(
Grobiam 16.10.2019 | 10:49
Wie lange waren Sie denn beschäftigt? Mehr als 12 Monate? Dann besteht ein Anspruch auf Alg 1. Sie müssen bei der AfA nur die richtigen Worte wählen! Nochmal, die Krankmeldung bezieht sich auf Ihren letzten Arbeitsplatz. Sie sind dafür nur arbeitsunfähig, nicht aber generell erwerbsunfähig! Wenn Sie z. B. Elektriker sind, besteht Ihre arbeitsunfähigkeit auch nur für diesen Beruf. Für alles andere stellen Sie sich der AfA zur Verfügung. Sollten Sie jedoch der Meinung sein, mit der Krankmeldung dokumentieren zu wollen, dass Sie überhaupt gar nicht arbeiten können, dann geht es in Richtung Erwerbsminderung. Da sagt der Reha-Bericht aber etwas anderes. Warum stellen Sie den Antrag zur LTA eigentlich nicht? Dann kommen Sie wieder unter die Fittiche der RV.
Hallöschenam 16.10.2019 | 12:49
Ich war über 5 Jahre im Einzelhandel beschäftigt , als ich heute nochmal Rücksprache mit dem Äd hatte ,meinte sie , sie hätte den bericht fertig ,dürfe mir aber über das Telefon keine Auskunft geben , was auch verständlich ist . Ich solle mich an meinen rehaberater wenden. Als ich mit der Afa telefoniert habe ,sagte sie zu mir die Sacharbeiterin meldet sich bei mir , was auch gleichzeitig meine Rehaberaterin ist. Den Lta antrag werde ich dan umgehend stellen. Da mein Sb auch mein reha berater ist , hat er aber keinen einblick auf meinen rehabericht und Gesundheitsfragebogen oder ? Eigentlich müsste sie nur den Bericht vom Äd bekommen wennich mich nicht irre oder ? Nochmals an alle danke für ihre antworten , es stärkt mich sehr . Ein Super Forum
Tippsiam 16.10.2019 | 14:12
Zitat von Hallöschen anzeigenausblenden
Die Details des Rehaberichts/Gesundheitsfragebogens und Bericht des ÄD unterliegen der Schweigepflicht. Ihre SB/Rehabearbeiterin erhält nur die Ergebnisse, die notwendig sind, die weiteren Maßnahmen für Sie und mit Ihnen veranlassen zu können. Sie dürfen also davon ausgehen, dass Sie keine Einsicht in diese Unterlagen hat. Da hier im Forum schon des Öfteren genau daran gezweifelt wurde, (alles nur Vermutungen!!) möchte ich Sie bitten, sich nicht irritieren zu lassen und zielstrebig den Antrag auf Ihre LTA weiter zu verfolgen! Viele Erfolg und alles Gute Tippsi
Hallöschenam 17.10.2019 | 21:43
Neues Ereigniss, habe eine neue SB Mitarbeiterin und Sie meinte , ich solle nächste Woche zum Termin sie möchte mit mir über den ÄD Bericht reden. Als ich über diese 6 Wochen Krank berichtet habe , sagte sie , sie weis nichts...ich solle doch die AUB nochmals abgeben , soll ich dies jetzt machen ? Ich wurde als Arbeitsfähig eingestuft mehr konnte sie mir nicht am Telefon sagen , ich soll auf den termin warten... Möchte nichts falsch machen , soll ich mich jetzt nun weiterhin Krank melden oder soll ich es lassen ?
Hallöschenam 18.10.2019 | 12:49
Ok habe mich erstmal weiterhin Krank schreiben lassen ,laut meinem Arzt ist alles ok , ich solle so weiter machen wie bisher. Und werde auch auch keine AUB mehr beim Amt abgeben sowie die anderen user alle sagen :)
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