Hallo S.W.,
ich würde an Ihrer Stelle die Arbeitsagentur kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen.
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, ein Rentenververfahren (Rente wegen Erwerbsminderung) einzuleiten, da ein Anspruch auf ALG I nicht dauerhaft besteht und Sie sonst nach Auslaufen des ALG I Anspruchs ALG II beantragen müssten. Denn so lange, wir Sie arbeitsunfähig sind, wird ihr Anspruch auf Krankengeld nicht wieder aufleben.