Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ausgesteuert und nach Reha Arbeitsunfähig entlassen

von S.W.19.09.2016 | 12:20
3160 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Med. Dienst vom Arbeitsamt hat Rehamaßnahmen beantragt,nachdem ich von der Krankenkasse ausgesteuert wurde. Die Reha habe ich angetreten und bin Arbeitsunfähig entlassen worden. Habe ich Anspruch auf irgendwelche Übergangsgelder bis die RV entschieden hat , wie es weitergeht ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo S.W.,

ich würde an Ihrer Stelle die Arbeitsagentur kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, ein Rentenververfahren (Rente wegen Erwerbsminderung) einzuleiten, da ein Anspruch auf ALG I nicht dauerhaft besteht und Sie sonst nach Auslaufen des ALG I Anspruchs ALG II beantragen müssten. Denn so lange, wir Sie arbeitsunfähig sind, wird ihr Anspruch auf Krankengeld nicht wieder aufleben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Herz1952am 19.09.2016 | 13:47
Sie sollten sofort einen Rentenantrag stellen und diesen dem Arbeitsamt vorlegen. Dann stellen Sie sich mit der "Restleistung" dem Arbeitsamt zur Verfügung, damit Sie weiterhin ALG 1 erhalten (falls Sie zeitlich noch einen Anspruch haben). Das ALG 1 wird dann bis zum Entscheid über die Rente bezahlt. Sie müssen ja nicht die Rente auf Dauer bekommen, ein Anspruch besteht schon, wenn voraussichtlich 6 Monate Erwerbsunfähigkeit vorliegen. In Ihrem Fall kann auch folgendes sein, nämlich dass das Arbeitsamt bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung leistet (es hat somit Arbeitgeberfunktion). Bis dahin sollten Sie aber das genannte Prozedere (EM-Rentenantrag) in die Wege geleitet haben, bzw. Sie werden dann vom Arbeitsamt auch zu diesem Schritt aufgefordert werden, falls keine wesentliche Besserung erfolgt. LTA-Maßnahmen z.B. durch die RV können eigentlich auch erst sinnvoll erfolgen, wenn Sie arbeitsfähig sind. Aber das prüft auch die RV z.B. bei der Rentenantragsstellung. Sie sollten sich auch nochmal mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzten, wie es bei Ihnen kurzfristig weitergeht. Noch zu beachten: Dem Arbeitsamt keine weiteren AU-Bescheinigungen vorlegen, wenn Sie den Rentenantrag gestellt haben, sonst entfällt der Anspruch auf ALG 1 (nicht vermittelbar).
Silviaam 20.09.2016 | 19:30
Zitat des Experten: "da ein Anspruch auf ALG I nicht dauerhaft besteht und Sie sonst nach Auslaufen des ALG I Anspruchs ALG II beantragen müssten." Eine ALG II-Leistung würde anschließend gesondert zu prüfen sein und käme zum Tragen, sofern das/ein Familieneinkommen keinen ausreichenden finanziellen Bedarf abdecken kann. Da das Antragsverfahren und die Prüfung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt und somit eine EM-Rentenleistung zu zahlen ist, sich meist sehr umfangreich und ggf. langwierig gestaltet, sollte in der Tat umgehend ein EM-Rentenantrag gestellt werden, sofern noch nicht geschehen. ALG I (Nahtlosigkeitsregelung §145 SGB III) nach Aussteuerung durch die KK wird in der Regel maximal für 1 Jahr gezahlt/bewilligt (altersabhängig sind auch längere Anspruchsvoraussetzungen möglich). Dieses 1 Jahr (aufgrund der Nahtlosigkeit) des ALG I -Bezugs ist bei einem womöglich anhängigem Widerspruchs- und/oder Klageverfahren, welches sich sehr oft nach Rentenantragstellung ergibt, schnell vorbei und man steht dann ggf. eine gewisse Zeit ohne weitere eigene Anspruchsvoraussetzungen da, bis über den Rentenantrag (hoffentlich) abschließend positiv entschieden wurde. Nicht lange abwarten und sich lieber fachlich rentenrechtlich beraten lassen und umgehend handeln. Gruß und alles Gute für die Zukunft Silvia
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026