Mit anderen Worten:
dieser Faktor entspricht der Summe an Beiträgen, die Sie zahlen müssen, um das Durchschnittentgelt aller Versicherten zu versichern und damit einen Entgeltpunkt zu erwerben.
Kontrolle:
5.868,112 / 19,9 % = 29.488 EUR = vorl. durchschnittl. Entgelt 2007 (das versicherte Entgelt geteilt diesen Durchschnittsverdienst ergibt also einen Entgeltpunkt, § 70 Abs. 1 SGB VI).
Wenn die 1,65 EP im Jahre 2007 einen Wert von 43,11 EUR haben, steigt durch die Rentenanpassung zum 01.07.2008 der Gegenwert auf 43,35 EUR.