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Ausgleich der Versorgungsleistungen

von Irmgard03.07.2008 | 13:30
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebes Expertenteam! Ich habe von der DRV die Mitteilung erhalten, daß sich aufgrund des rechtskräftigen Scheidungsurteils meine künftige Rente um € 43,00 monatlich reduziert. Dies würden 1,65 Entgeltpunkte ausmachen. Mit der Zahlung eines einmaligem Beitrages würde meine Rente nicht reduziert. Nun meine Fragen: 1. Bleibt die monatliche künftige Rentenreduzierung um € 43,00 konstant oder wird sie bei Rentenbeginn hochgerechnet? Wenn ja, mit welchem Faktor wird dieser Betrag hochgerechnet? 2. Werden von meinem jetzigen Rentenversicherungskonto die Entgeltpunkte 1,65 in Abzug gebracht und somit künftig keine neuerliche Berechnung stattfinden? 3. Wie und woher kommt der Faktor 5.868,112, mit dem die Entgeltpunkte multipliziert werden, das dann wiederum der einmalige Betrag ergibt? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit anderen Worten:

dieser Faktor entspricht der Summe an Beiträgen, die Sie zahlen müssen, um das Durchschnittentgelt aller Versicherten zu versichern und damit einen Entgeltpunkt zu erwerben.

Kontrolle:

5.868,112 / 19,9 % = 29.488 EUR = vorl. durchschnittl. Entgelt 2007 (das versicherte Entgelt geteilt diesen Durchschnittsverdienst ergibt also einen Entgeltpunkt, § 70 Abs. 1 SGB VI).

Wenn die 1,65 EP im Jahre 2007 einen Wert von 43,11 EUR haben, steigt durch die Rentenanpassung zum 01.07.2008 der Gegenwert auf 43,35 EUR.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 03.07.2008 | 13:53
zu 1. Konstant bleibt nur der Entgeltpunktwert. zu 2. Eine neue Berechnung würde nur stattfinden im Rahmen einer Abänderungsentscheidung des Familiengerichtes. zu 3. Das ergibt sich aus § 187 SGB VI in Verbindung mit der dort angegebenen Verordnung des Ministeriums. Nachzulesen sind die Werte in den Info-Broschüren der DRV zum Versorgungsausgleich.
Ohrenklemmeram 03.07.2008 | 14:04
zu 3. der Wert ermittelt sich aus aktuellem Beitragssatz, vorläufigem Durchschnittsentgelt und aktuellem Rentenwert.
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