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Experten-Antwort

Ausgleich des Rentenabschlags bei vorzeitiger Verrentung durch freiwillige Beiträge

von Michael26.01.2023 | 16:04
214 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bedingt durch eine Krebserkrankung mit Entnahme einer Niere, denke ich daran bereits mit 63 Jahren Rentner zu werden. Ich bin dadurch auch zu 60% Schwerbeschädigt. Lt. Rechner bedeuted dies einen Abschlag in Höhe von 13,8%. Ist es nun Möglich durch die Einzahlung eines freiwilligen Betrags, z.B. 25.000 Euro diese 13,8% zu verringern? Und wenn dies Möglich ist, wieviel muss eingezahlt werden um mit 63 ohne Abschlag verrented werden zu können? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

bitte lassen Sie sich einen Termin bei Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben, damit dies Thema indidviduell besprochen werden kann.

Bei diesem Termin wird auch direkt der Antrag aufgenommen, damit Ihnen der entsprechende Ausgleichsbetrag errechnet werden kann.

Die Beratungsstellensuche finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Klugpuperam 26.01.2023 | 16:43
Mit einem GdB50+ hat man maximal 10,8% Abschlag. Allerdings fehlen gegenüber der Variante mit einem späteren Rentenbeginn auch Einzahlungen. Idealerweise lassen Sie sich eine Auskunft zum gewünschten Rentenbeginn ausstellen. Wenn Sie mit der Summe (Vorsicht, ist brutto.) zurechtkommen, dann müssen Sie nichts ausgleichen.
W°lfgangam 26.01.2023 | 20:38
Hallo Michael, Sie haben im Online-Rechner die falsche Rentenart gewählt, versuchen Sie es noch mal neu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Sie sind Jg. 1963, da gelten die 13,8 bei 'normaler' Altersrente ab 63 OHNE GdB/min50. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist hier ab 61 +10 möglich, der Abschlag beträgt 9,6 %. Natürlich können Sie auch 'taktisch' die Ausgleichszahlung für die 'normale'/vorgezogene Rente ab 63 beantragen, um damit mehr EP 'einzukaufen' ;-) Für Ihre 'Brutto'-Zahlung *) von 25.000 € erhöht sich Ihre spätere Rente aktuell um rd. 100 € mtl. Sie suchen besser mal das direkte Gespräch vor Ort, um das alles von vorn bis hinten erläutert zu bekommen. *) etwaige 'Steuererstattungen (= 'Netto-Aufwand') sollten Sie dann besser beim Personal der steuerberatenden Stellen hinterfragen ...um dann vielleicht zum Ergebnis zu kommen: 'Amortisierungsphase' von +- 15 Jahren ab Rentenbeginn ist *toll ;-) Gruß w.
Michaelam 26.01.2023 | 21:41
Herzlichen Dank für die guten Tips und Ratschläge, ich fange gerade erst an mich mit der Materie zu beschäftigen.
ThomasRam 27.01.2023 | 10:51
Ergänzend zum Beitrag von W°lfgang: Hier wäre ein guter Startpunkt für Information: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Evtl. auch bei www.rentenfuchs.info - hier gibt es auch 'bereichsübergreifende' Informationen (RV, Steuer, ALG I). Es gibt natürlich für alles Bedingungen und Voraussetzungen, die Sie auf Ihre persönliche Situation prüfen müssen, ob Sie für Sie relevant sind. Theoretisch haben Sie die Möglichkeit auf - normale Altersrente (66+10) - Rente mit 63 (mit ausgleichbaren Abschlägen aber fehlenden Beiträgen für die 'Vorverlegungsmonate', die Rente beginnt im Monat NACH ihrem 63. Geburtstag '63+1') - Altersrente für Schwerbehinderte (evtl. fehlen auch hier die Beiträge bis zur regulären Altersrente, '64 +10') - vorgezogene Rente für Schwerbehinderte (mit ausgleichbaren Abschlägen aber fehlenden Beiträgen für die 'Vorverlegungsmonate', '61 +10') Für vorgezogene Renteneintritte können bei der DRV einen verbindlichen persönlichen Abschlagsausgleich auf Antrag berechnen lassen, den Sie maximal einzahlen dürfen - in mehreren Teilbeträgen, auch über mehrere Jahre verteilt. Dieser Abschlag bezieht sich auf den Abschlag von 0,3% pro vorgezogenen Monat. Die fehlenden Beiträge bis zur regulären Rente können Sie nicht ausgleichen. Auch wenn Sie später entscheiden, trotzdem noch etwas weiterzuarbeiten, bleiben Ihnen die Rentenpunkte durch den Abschlagsausgleich erhalten. Evtl. können Sie sich aber freiwillig versichern bis zum Rentenbeginn, falls Sie nicht bereits über AG oder Arbeitsagentur RV-versichert sind. Vorteil freiwillig: Sie können bis zum monatlichen RV-Höchstbeitrag selbst entscheiden ob/wieviel Sie einzahlen. Hierdurch können Sie evtl. auch fehlende Anrechnungszeiten auffüllen. Die einbezahlten freiwilligen Beiträge und Rentenabschlagszahlungen können Sie als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Im Falle einer Abfindung seitens Ihres Arbeitgebers gibt es noch eine günstige Möglichkeit, vom AG eine Abschlagsausgleichszahlung an die DRV (für Sie sozialversicherungs- und 50% steuerfrei) vorzunehmen. Das heisst für Sie zunächst: 1. breit informieren 2. Prüfen Sie Ihre Optionen (Gegenüberstellung der Bedingungen, Zeiten und Beträge) 3. Entscheiden Sie sich für eine Option 4. Wenn Sie Ihre Rente aufstocken wollen/können, stellen Sie einen Antrag auf Rentenabschlagsausgleich bei der DRV.
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